Mitglied inaktiv
Ich bin in einer Arztpraxis beschäftigt , die nun zu einer Gemeinschaftspraxis umgewandelt wird . Alle Angestellten bekommen neue Verträge . Ein neuer Vertragspunkt betrifft die Weiterbildung . Laut neuem Vertrag verpflichte ich mich mindestens eine Weiterbildung im Quartal , auf Kosten meines AG zu machen . Sollte ich aber kündigen muß ich von jeder Fortbildung 75% im ersten Jahr , 50% im zweiten Jahr und 25% im dritten Jahr zurückzahlen . Das werden imense Summen wenn man länger als 1 Jahr beschäftigt ist . Nun meine Frage , ist so eine Vereinbarung wirklich möglich oder nicht eher ein Knebelvertrag und damit nicht wirksam ? Vielen Dank für Ihre Antwort
RUB
peekaboo
Dee AG gibt ja ein Heidengeld fuer diese Fortbildungen aus und anenommen du machst eine und kuendigst dann, dann wuerde der ag ja auf den kosten sitzenbleiben.... Ich habe so was vor 20 Jahren auch unterschreiben muessen... Lg peeka
peekaboo
Dee AG gibt ja ein Heidengeld fuer diese Fortbildungen aus und anenommen du machst eine und kuendigst dann, dann wuerde der ag ja auf den kosten sitzenbleiben.... Ich habe so was vor 20 Jahren auch unterschreiben muessen... Lg peeka
Mitglied inaktiv
Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber ich finde eine Schulung alle 1/4 Jahr, somit also 4 Schulungen pro Jahr gemacht werden. Das finde ich heftig. Ich denke dass das ein unrechtmäßige Bindung an den Arbeitgber darstellt. LG Sabine
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