Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Jahre Elternzeit mit Rückkehr in Teilzeit - kann ich Entscheidung widerrufen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Jahre Elternzeit mit Rückkehr in Teilzeit - kann ich Entscheidung widerrufen?

avamaxi

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Liebe Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht mit dem Wunsch, nach einem Jahr in Teilzeit wieder in den Beruf zurückzukehren. Das hat bei meiner Tochter wunderbar geklappt. Nun hatte mein Sohn allerdings eine große Herz-OP und wir würden ihn ungern jetzt schon in die Betreuung geben, zudem haben wir derzeit auch erst einen Kita-Platz für September gefunden, ich müsste aber Anfang Mai schon die Teilzeit antreten. Kann ich die Teilzeit "widerrufen"? Gibt es dafür Fristen, die ich einhalten muss? Wenn ich jetzt z.B. sage, dass ich gern im Oktober wieder einsteigen möchte, das aber aus gesundheitlichen Gründen eventuell auch nicht möglich ist, habe ich dann die Möglichkeit, noch einmal zu verschieben? Ich bin der Meinung einmal gelesen zu haben, dass man dreimal Änderungen vornehmen darf, ich bin mir nur nicht mehr sicher, inwiefern (nur Reduktion der Stunden oder auch Verschieben des Einstiegstermins?) Es ist doch für mich wahrscheinlich vorteilhafter, erst einmal einen Termin zu vereinbaren und diesen ggf. noch einmal nach hinten zu verschieben als einen späten Termin zu vereinbaren und dann früher wieder zurückkommen zu wollen, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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