Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entscheidung BVG Vaterschaftsanfechtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entscheidung BVG Vaterschaftsanfechtung

Jacko407

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Guten Tag, ich hätte eine Frage zu der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vaterschaftsanfechtung. Und zwar steht auf der Homepage des BVG zu dem Thema folgender Abschnitt: -Die überprüften Vorschriften gelten trotz der Unvereinbarkeit mit dem Elterngrundrecht bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber fort, um bis dahin leiblichen Vätern auf der Grundlage des bisherigen Rechts eine Anfechtung zu ermöglichen, wenn sie diese für erfolgversprechend halten. Ist dies nicht der Fall, können sie, ebenso wie der Beschwerdeführer, bei den zuständigen Fachgerichten die Aussetzung bereits eingeleiteter Anfechtungsverfahren bis zu einer Neuregelung beantragen. Meine Frage wäre nun, dort steht ja,das man bei "bereits eingeleiteten Anfechtungsverfahren" eine Aussetzung beantragen kann,bis die Gesetzeslange sich geändert hat. Aber die bisherige Gesetzeslage auch noch weiterhin gilt. Wie sieht es denn aus, wenn man jetzt erst hinterher einen Antrag auf Anfechtung stellt?-Könnte man diesen dann auch direkt aussetzen lassen oder gilt das dann wirklich nur für die bis dahin eingeleiteten Verfahren?  Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann diesen Antrag bis zur neuen Gesetzeslage noch stellen. Denn bis dahin gilt das alte Recht weiter. Liebe Grüße NB


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