PocaHontas_20
Sehr geehrte Frau Bäder, Nein es geht wirklich um die Vaterschaftsanfechtung. Er ist bereits als Vater eingetragen und hat sie anerkannt. Er möchte sie aber anfechten ob er es wirklich ist. Und in dem Fall wenn er es nicht ist will er rausgenommen werden. Deswegen die gerichtliche Verhandlung. Und daher meine Frage wird bei solch einer Verhandlung dann automatisch das Sorgerecht an den Vater auch geteilt oder behalte ich das alleinige? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, da wird nichts automatisch geteilt, er muss einen seperaten Antrag stellen Liebe Grüße NB
Andrea6
Die Vaterschaftfeststellung kann er doch viel einfacher und preiswerter mit einem Vaterschaftstest haben. Und du selber wirst es ja sicher wissen.
cube
Du meinst, wenn bewiesen ist, dass er doch tatsächlich der Vater ist? Wie Frau Bader schon schrieb: das SG bleibt erst mal weiterhin bei dir. Er müsste einen Antrag auf geteiltes SG stellen. Ist doch jemand anderes der Vater und du kennst diesen - keine Ahnung, wie sich das dann verhält. Dieser müsste ja zunächst informiert werden darüber, dass er Vater ist und dann vermutlich ebenfalls das SG beantragen (sofern er es will).
Strudelteigteilchen
Faustregel: Ein Richter entscheidet nur über Dinge, die ihm zur Entscheidung vorgelegt werden. Wenn es also keinen Antrag gibt, über das Sorgerecht zu entscheiden, wird der Richter das auch nicht tun.
PocaHontas_20
Vielen Dank für die Antworten
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