nnicki
liebe Frau Bader, Meine beiden Söhne (9 und 11 Jahre) leben aufgrund einer Streitsituation seit Anfang Juli auf Probe bei meinem Exmann. So steht auch in dem von ihm angeregten Gerichtsbeschluss, nebst Umgangsregelung für mich und noch einigen weiteren Punkten. Nun hat mein Exmann eigenmächtig gleich für ein Jahr einen jungen Au pair aus Mexiko engagiert der die Jungen ganztägig nach der Schule betreuen soll. Damit bin ich nicht einverstanden, ich möchte mich selbst um meine Söhne kümmern was mir auch beruflich auch möglich ist, da ich selbständig bin. Kann ich mein Veto gegen die Fremdbetreuung einlegen? Danke schön und liebe Grüsse nnicki
Hallo, schwierig zu sagen, denn ich kenne die Hintergründe nicht. Wenn die Kinder per Gerichtsbeschluß beim KV leben sollebn können Sie jetzt nicht sagen, Sie wollen sie doch betreuuen Liebe Grüße NB
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