Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was nach ET wenn keine Fremdbetreuung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was nach ET wenn keine Fremdbetreuung?

shasha

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Guten Morgen Frau Bader, im Juni endet meine 1jährige Elternzeit, allerdings kann ich nicht wieder arbeiten, da eine Fremdbetreung für meine sehr anhängliche und sensible Tochter nicht möglich ist. Ausserdem finde ich es selber viel zu früh..ich bin in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis mit 1monatiger Kündigungsfrist. Sollte ich meinen Arbeitgeber bitten, mir zu kündigen, um noch Anspruch auf ALG1 zu bekommen und eine 3monats Sperre umgehen? Oder kann ich selber kündigen und trotzdem die 3monatssperre umgehen, da ich ja ein Kind habe? Was wäre der für alle Beteiligten günstigste Weg? Vielen Dank für ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am günstigsten ist, mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit zu verlängern. Sie erhalten kein Arbeitslosengeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil Sie das Kind betreuen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und wenn du nicht die gesicherte (Fremd-) Betreuung deiner Tochter nachweisen kannst, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wie wäre es, wenn du versuchst die Elternzeit zu verlängern? Gruß Sabine


shasha

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Ach, was ich noch vergessen habe: ich kann eh nicht mehr in die Arbeit zurück, da die Arbeitszeiten am Abend sind und mein Freund auch am Abend arbeitet. Ich muss mir also eh eine neue Arbeitsstelle suchen.


Sternenschnuppe

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ALG1 bekommt nur der, der auch dem Markt zur Verfügung steht. Da Du Freund und nicht Mann schreibst müsstest Du dann auch die Krankenkasse selbst zahlen ohne Arbeitgeber. Daher würde ich empfehlen zu versuchen die Elternzeit zu verlängern. Der AG muss nicht zustimmen, kann aber. Ansonsten ist finanziell Dein Freund für Euch zuständig. Eventuell könnt ihr Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen, wenn sein Verdienst nicht reicht. Die Krankenkasse kostet etwa 150€ im Monat. Kind kann ja beim Vater versichert werden.


shasha

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Verlängern wäre eine Idee, allerdings wollte ich die Kleine mit 1,5Jahren in die KiTa geben und nicht noch 1 Jahr zuhause bleiben. Und verlängern geht ja auch nur 1 Jahr oder. Und wie gesagt, zurück in die alte Arbeitsstelle geht ja sowieso nicht wegen den Arbeitszeiten.Hätte ich den keinen anspruch auf Hartz4? Wäre ja nur für ein halbes jahr und dort wäre ich ja auch versichert. Grüsse


Sternenschnuppe

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Wenn der AG der Verlängerung zustimmt nimm die volle Zeit. Kündigen kannst Du immer, wenn Du was neues hast oder dem Markt dann zur Verfügung stehst. Wenn es wegen Betreuung und Arbeitszeiten nicht passt bekommt man auch keine Sperre. Kannst das Kind ja schlecht alleine Zuhause lassen. H4 greift nur wenn der Vater nachweislich nicht zahlen kann, denn zuallererst ist er für Kind und auch Dich unterhaltspflichtig. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.


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