Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist bzgl. der Entscheidung über einen Antrag auf Teilzeitbes. bei Beamten

Frage: Frist bzgl. der Entscheidung über einen Antrag auf Teilzeitbes. bei Beamten

Nanana

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Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist innerhalb welcher über einen Teilzeitantrag einer Beamtin/eines Beamten entschieden werden muss? Im LBG Nrw finde ich hierzu nichts. Gibt es hier Ableitungen aus der Rechtsprechung? Und könnte ein Antrag auf Teilzeit, bspw. ab 01.01. 20 Std. und ab 01.06. 30 Std., mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Differenz (10 Std. über 6 Monaten) in der Zwischenzeit vertreten werden müsste? M. E. dürfte das nicht unter "dringende dienstliche Belange" zu subsumieren sein!? Für Ihre Antwort bereits vorab "Vielen Dank"!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


Nanana

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Eine Frage muss ich noch ergänzen. Mein Dienstherr sagte mir, dass er den Antrag auf Elternzeit erst nach der Geburt des Kindes bescheiden könnte. Die Formulierung "Für das Kind mit voraussichtlichem Et xx, wird ab tatsächlichem Geburtstermin des Kindes für die Zeit vom xx bis xx und im Anschluss daran Elternzeit gewährt", sei nicht möglich. Über den Ausgang meines Antrages müsse ich daher bis zur Geburt warten. Ist das richtig?


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