Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir da weiterhelfen. Mein Examen und ich sind seit 2018 geschieden und seit 2016 getrennt unser gemeinsamer Sohn inzwischen 8 Jahre alt lebt seit der Trennung bei mir. Alle paar Wochen kommt mein Exmann und versucht mir/uns das Leben schwer zu machen. Bis vor 6 Monaten habe ich mit m einem Sohn und meinem neuen Mann in NRW gewohnt wie mein Exmann auch. Die Entfernung war damals ca 40 min mit dem Auto und er hat unseren Sohn alle 2 Wochen gehabt. In den Ferien immer nur 1 Woche zu Ostern und 1 Woche im Sommer. Ich habe ihm immer mehr angeboten das wollte er NIE! Nun sind wir vor 6 Monaten nach Bayern gezogen aus beruflichen Gründen. Diesen Umzug hat mein Exmann mit Widerwillen und Erpressungen zugestimmt. Nun hat er mir Bart verboten mit unserem Sohn in den Urlaub zu fliegen. Ich soll gefälligst in Deutschland Urlaub machen und er wird es nicht gestatten unseren Sohn Urlaub im Ausland zu genehmigen. Jetzt muss ich dazu sagen, Seit wir in Bayern wohnen hat er unseren Sohn nur 1x gesehen und auch nur weil ICH ihn gebracht habe. Er selbst will kein Geld und keine Zeit investieren um seinen Sohn zu besuchen oder abzuholen. Das habe ich auch alles schriftlich per Mail. Auch anrufen tut er nicht. 1 mal in 6 Wochen. Stattdessen werde ich mit endlos langen Mails bedroht wie schlecht ich als Mutter doch wäre das ich Unseren Sohn nicht vorbei bringe. Dazu bin ich nicht verpflichtet, ich habe es trotzdem einmal gemacht unseren Sohn zu liebe der aber auch in der ganzen Zeit nicht einmal nach seinem Vater fragt. In keiner Mail die erb mir schreibt fragt er nach dem Wohlbefinden seines Sohnes sonder jammert nur das er Joel nicht sieht. Es steht ihm aber jeder Zeit zu. das habe ich auch alles schriftlich. Da aber keinerlei ernsthaftes Interesse kommt, komme ich nun zu meiner Frage, habe ich Chance das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen wenn ich es beantragen würde und sein Desinteresse belegen kann? Danke schon mal im Voraus

von MarinaR am 15.02.2023, 15:59



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Hallo, für einen normalen Urlaub brauchen Sie seine Zustimmung nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2023



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Für den Urlaub in ungefährliches Land brauchst du seine Zustimmung nicht. Lass ihn doch reden und schreiben.

von Pamo am 15.02.2023, 18:07



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Wozu brauchst du die denn? Du hast eine gute Entfernung geschaffen und ich würde es dabei auch belassen. Dein Sohn hat scheinbar eine intakte Familie, lass den Erzeuger doch reden! Mehr bringt er doch eh nicht zu Stande!

von JakobsMutti am 15.02.2023, 19:38



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Hallo, 1) du hast die Entfernung geschaffen, also bist du auch verpflichtet, die überwiegende Zeit das Kind zu bringen und zu holen beziehungsweise die Kosten dafür zu tragen. Zudem sagt das BGB ganz klar, dass die Eltern den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern haben. 2) Urlaub: Schicke ihm jetzt sofort schriftlich per Einschreiben eine Erklärung dir unterschreiben soll, dass er dem Urlaub im Ausland zustimmt. Setze mir eine Frist von zwei Wochen dieses Schriftstück zurück zu schicken, dazu muss er auch seinen Pass Kopie mit auf das Schriftstück kopieren. Wenn er das Schriftstück nicht zurück schickt, sagst du gar nichts zu ihm, sondern nimmst das Schriftstück, und den Brief in Kopie, den du ihm geschickt hast. Und gehst du den bei euch zuständigen Amtsgericht und bittest um Ersetzung seine Unterschrift. Das musst du ihm gar nicht sagen, sondern das machst du einfach. Der Richter wird ihn dann vermutlich noch mal anschreiben, aber das kann dir egal sein. Dadurch zeigst du einfach nur das du dir nicht auf der Nase rum tanzen Lässt Wenn er dem Richter nicht schlüssig darlegen kann, warum das Kind nicht in einem ganz normalen Urlaubsland Urlaub machen darf, dann wird der Richter die Unterschrift ersetzen. Alles Gute. D

von desireekk am 15.02.2023, 20:32



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es ist und bleibt Unsinn, dass der, der die Entfernung geschaffen hat, die Umgangskosten tragen muss. Der weggezogene Elternteil kann nur durch ein Gericht dazu verdonnert werden, meist passiert nicht mal das und wenn, dann nur anteilig. floe

von la-floe am 16.02.2023, 07:19



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Richtig: Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte - außer es gibt ein anderslautendes Gerichtsurteil.

von Pamo am 16.02.2023, 09:21



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Was Du sagst, ist so schlicht falsch. Vor allem in dieser Absolutheit. 1) Will die AP mit dem gemeinsamen Kind nicht gerade in ein Krisengebiet fahren oder sonst in ein gefährliches Land, dann benötigt sie die Zustimmung des KV gar nicht. Sie muss ihn nicht fragen, er muss nicht einmal wissen, wohin es geht. 2) Der KV hat dem Umzug zugestimmt, sie ist berechtigterweise umgezogen. Es kann einzig sein, dass von ihr Entgegenkommen gefordert wird, also im Sinne dass sie sich (wenn Bedarf da ist) finanziell an den Kostend es Umgangs beteiligt (Fahrtkosten zB). Sie kann auch verpflichtet sein, das Kind zB zum Bahnhof zu bringen etc..Sie muss den Umgang also u.U. mehr fördern, als wenn der KV nebenan wohnt. Sie muss das Kind aber nicht zu den Umgangszeiten bringen und wieder holen.

von Berlin! am 16.02.2023, 09:41



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Na, dann erkläre das mal bitte dem Zollbeamten am Flughafen der sie nicht ohne Zustimmung ausreisen lässt. Solange die Reise ohne Flughafen/Grenzkontrolle ist: wunderbar. Alles andere schwierig. Ich lebe ja im Ausland und bekomme immer wieder mit, wie dt. allein-reisende Eltern an dt. Flughäfen an der Ausreise gehindert werden weil keine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt oder keine Negativbescheinigung vorgelegt werden kann. Zu 2.)Ich war vermutlich zu einseitig, denn die Sichtweise in dem Bereich der KM geht mir etwas gegen den Strich und gegen das Wohl des Kindes (soweit man das von "hier" beurteilen kann). Ich bin auch mit Zustimmung des KV SEHR weit weg gezogen... und für mich war es dann doch selbstverständlich die Kosten für die Reisen zu übernehmen. (Sogar noch 1-2x nach dem 18 Geb). Jetzt zahle ich nicht mehr... und der KV zahlt keinen Pfennig... also sehen ihn die Kinder eben nicht (mehr). VG D

von desireekk am 17.02.2023, 04:32



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Ich bin diverse Male mit meinen Kindern alleine gereist...das war völlig unproblematisch. Einzig beim Ausstellen des Passes brauchte ich die Zustimmung des Vaters. Aber das waren reisen innerhalb er EU/Schengen. Das kanne inen Unterschied machen. Das und die Laune der Zollbeamt:innen (ist tatsächlich so). Was man wem zahlt, weil man nett ist, Umgang fördern will (und dann mal kinderfrei hat...dafür würde ich auch zahlen *gg), ist ja eine Sache. Aber man muss eben nur in bestimmten Fällen zahlen....

von Berlin! am 17.02.2023, 16:14



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1. zur Ausstellung eines Passes benötigst du als alleinerziehender Elternteil keine (!) Unterschrift des anderen Elternteils, wenn das Kind bei dir gemeldet ist. 2. Steht nirgends, dass sie innerhalb der EU verreisen möchte und auch außerhalb der EU gibt es genug "nicht - Krisengebiete", für die dennoch dann die Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten gefordert wird. Schon mal über Schiphol nach außerhalb EU geflogen? Da wird alles auseinandergenommen und kontrolliert! Ich empfehle allerdings Frankfurt, da wird keine Vollmacht kontrolliert, da "die eh keiner dabei hat" (O-Ton bei der Passkontrolle auf meine eigenmächtige Vorlage der Vollmacht)

von minnie_74 am 18.02.2023, 12:17



Antwort auf: Antrag auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

Mal ist es keine wichtige Sache, bei der es der Zustimmung bedarf, mal ist es das doch - jeweils vom Einzelfall abhängend. Da wurde eine Reise nach China als nicht zustimmungspflichtig gewertet, weil die Familie aus diesem Kulturkreis kommt etc usw. Dagegen kann eine Reise in die Türke trotz Familie dort zustimmungspflichtig sein, weil das Gericht die dortige Lage als kritisch einstuft. Gibt x Beispiele mit unterschiedlichen Entscheidungen. Heißt: besser die Zustimmung rechtzeitig vom Gericht ersetzen lassen. Auch, weil es eben kontrolliert werden kann. Nur, weile s meistens an Flughafen x nicht gemacht wird, heißt das ja nicht, dass man sich darauf im Zweifel berufen kann. Bzg. des ABR: kann ich mir gut vorstellen - wenn der KV am Besten öfter schon wegen Nichtigkeiten Steine in den Weg legt. Das wird dem Gericht ja dann irgendwann einfach zu doof. Ob das aber wegen einer strittigen Urlaubsreise auf dich übertragen wird, kann dir vermutlich keiner hier vorher sagen. Aber etwas anderes: der KV scheint nicht kein Interesse zu haben - er beschwert sich ja wie du schreibst darüber, dass er wegen der Fahrerei und der damit verbundenen Kosten ihn nicht mehr oft genug sehen kann. Dem Umzug hat er auch nur widerwillig zugestimmt. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Gericht das wirklich automatisch als "zeigt kein Interesse" werten wird.

von cube am 19.02.2023, 18:29



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