Frage:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Hallo,
ich bin seit 2015 von meinem Ex getrennt und seit 2017 geschieden. Nun äußerte er für mich aus heiterem Himmel den Verdacht, dass unsere gemeinsame Tochter (*2012, in der Ehe geboren) nicht von ihm ist. Ich bin vollkommen fassungslos wie er auf einmal darauf kommt. Sie ist jetzt 8... .
Er will nun auf dem Familiengericht einen Vaterschaftstest beantragen und die Vaterschaft anfechten. Vor dem Testergebnis habe ich keine Angst, da ich zu 1000% weiß, dass sie von ihm ist. Dennoch mache ich mir Sorgen, ob ich trotzdem Kosten fürs Labor, Gericht und Anwälte zu befürchten habe, oder ob er alles alleine zahlen muss.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
von
Sandra200677
am 11.02.2021, 01:43
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Hallo,
ist denn irgendetwas passiert, weshalb er es plötzlich denkt? Dazu muss er mit Beweis und logisch vortragen, denn eigentlich sind seine Fristen abgelaufen.
§ 1600b BGB Anfechtungsfristen
(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen;
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2021
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Keine Panik, das muss er alles alleine zahlen.
Um dem Kind eine Blutentnahme zu ersparen (wurde bei meinem per Blut gemacht für ein Abstammungsgutachten) würde ich Dir zu einem privaten Test raten.
Kann man online bestellen und zusammen machen und zusammen danach direkt zur Post bringen. Dann kann nix verfälscht werden und es ist deutlich günstiger für ihn und einfacher fürs Kind.
Damit das Thema sofort vorbei ist und nicht ans Kind getragen wird würde ich ihm da Druck machen dass er sowas organisiert.
Wenn er das Kind irgendwann mit so einem Verdacht konfrontiert ist das schädlicher als nun einmal zu testen.
von
Sternenschnuppe
am 11.02.2021, 08:37
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Er zahlt alles. Keine Sorge.
Platt gesagt: Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle bezahlen.
Du kannst Dich zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen. mal abwarten, ob er das wirklich alles durchzieht.
von
Berlin!
am 11.02.2021, 09:39
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Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Vielen Dank. Das beruhigt mich schon etwas.
Wie sieht es denn mit meinen Anwaltskosten aus, wenn er es doch durchziehen sollte?
LG
von
Sandra200677
am 11.02.2021, 10:03
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Du brauchst keinen Anwalt dafür.
von
Sternenschnuppe
am 11.02.2021, 10:22
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
da du ja weißt was rauskommt, kann er eine anfechtung ja nicht durchziehen. daher brauchst du nix machen als warten. sollte jedoch ein anderes ergebnis rauskommen und er dann die vaterschaft anfechten, würde ich dir empfehlen dir dann (und nur dann) einen anwalt zu nehmen
von
mellomania
am 11.02.2021, 10:54
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Vielen Dank für alle Rückmeldungen!
Zu Frau Baders Frage:
Nein, es ist nichts vorgefallen, das ihm Grund geben könnte dies zu glauben. Erstmals hat er mir dies erst vor wenigen Wochen vorgeworfen.
Er stützt sich auf seine bloßen Vermutungen. Ich wäre damals nach der Hochzeit so schnell schwanger geworden. Das würde ihm mittlerweile komisch vorkommen. Er hat wörtlich zu mir gesagt, dass das schon sehr verdächtig wäre, weil ich unbedingt ein Kind gewollt hätte und dann auch so schnell schwanger geworden bin. Das wäre typisches Fremdgehverhalten. Ich verstehe Die Welt nicht mehr.
Wir wollten damals beide nach der Hochzeit ein Kind und es hat dann halt gleich geklappt und wir waren froh und dankbar ein kerngesundes Kind bekommen zu haben. Er auch!
Außerdem meint er, dass sie ja auch keine Ähnlichkeit mit ihm habe... Das finde ich an den Haaren herbei gezogen. Haarfarbe und Augen hat sie zwar eindeutig von mir, aber man kann auch durchaus mit seiner Seite Ähnlichkeiten erkennen (Gesichtszüge, Teint ...) ...
Ich kann mir einfach nicht erklären, wie er darauf kommt.
von
Sandra200677
am 11.02.2021, 12:39
Antwort auf:
Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?
Hallo Sandra,
es muss nicht wirklich etwas vorgefallen sein. Wahrscheinlich "nur" die mehr oder weniger kruden Gedanken eines Vaters.
Mein Ex-Mann wollte das auch testen lassen, da er um die Zahlung des Unterhaltes drum herum kommen wollte.
Letzten Endes gab es keinen Test. Warum auch immer. Vielleicht meine ziemlich nachdrückliche Aussage, dass er mal nachdenken sollte.
Natürlich sind die Kinder von ihm...
Liebe Grüße
von
Schneck78
am 11.02.2021, 15:38