Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanfechtung

Frage: Vaterschaftsanfechtung

Astra

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Hallo und kurze Frage, wir, verh., nach 4 Jahren haben wir einen Test gemacht und das Kind ist nicht sein leibliches. Er möchte die Vaterschaft anfechten, ich bin einverstanden damit. Bin auf der Suche nach dem leiblichen Vater, dieser soll die Chance bekommen die Vaterschaft anzuerkennen, falls ich ihn finde. Frage: Reicht der Vaterschaftstest aus oder stellt sich das Gericht da quer die Vaterschaft zu anulieren, weil das Kind eine Bindung aufgebaut hat? Würden die Chancen höher sein, wenn Paare/Ehepartner klagen, die in Trennung leben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind ist ehelich geboren. Nach § 1592 BGB gilt der Ehemann also als Vater. Das Kind ist vier und Sie müssen darlegen, warum Ihr Mann erst jetzt darauf gekommen sind, dass der Ehemann nicht der Vater ist. Sie selber haben die Frist definitiv versäumt - Sie hatten ja mit jemand anderen GV und wussten, dass ein anderer Vater in Betracht kommt. Ihr Mann wird die Frist wahrscheinlich versäumt haben, es sei denn, Sie haben es ihm erst jetzt gesagt. Wenn die Frist nicht versäumt ist, muss er die Vaterschaft gerichtlich anfechten, § 1599 BGB Liebe Grüße NB


la-floe

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hi, Ihr seid also noch zusammen? Warum wollt ihr das dem Kind antun?


Felica

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Ab Kenntnis habt der bisher als Vater eingetragene Mann 2 Jahre Zeit anzufechten. Also vielleicht erst einmal den Vater suchen und dann klären. Klar hat das Kind eine Bindung aufgebaut. Es dürfte also ein Schock werden wenn es dann hört, das es ein Kuckuckskind ist und der mann den es bisher Vater genannt hat nicht der leibliche ist. Entsprechend würde ich mich auch da beraten lassen wie am besten vor zu gehen ist.


Astra

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Es geht rein ums "rechtliche". Das Kind soll die Bindung weiterhin haben und nichts davon erfahren. Weis ich ob wir in 10 Jahren noch zusammen sind? Und er muss Unterhalt zahlen?


mellomania

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warum kommt man nach vier jahren auf die idee zu gucken, ob der vater der vater ist? ihr habt ein ergebnis, lügt euer kind aber an? ich als adoptiertes kind, welches mit diesem wissen aufgewachsen ist heiße solch eine lügerei für überhaupt nicht gu! was wenn das kind das erfährt später? es muss nur eine geburtsurkunde beantragen dann is schon rum. den sinn hinter dem ganzen verstehe ich überhaupt nicht. und wie soll der leibliche vater seine chancen nutzen wenn ihr dem kind nix sagt? ist das dann der liebe onkel oder was? sorry aber das ganze is so unrichtig...


Sternenschnuppe

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Würde rechtlich nur bei Scheidung gültig werden. Ohne Scheidung geht es nicht. Für Aufklärung des Kindes gibt es nur einen richtigen Zeitpunkt. Sofort! Mein Mann hat meinen Sohn adoptiert, es war nie! ein Geheimnis und der Junge wächst damit seit jeher auf!


mellomania

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und genau so sollte es sein. es gibt keinen richtigen zeitpunkt für eine aufklärung. wir, mein bruder und ich, sind auch mit dem wissen aufgewachsen und es war gut! alles andre ist betrug am kind!


Astra

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Wir haben den Test vor kurzem gemacht und wie ich Eingangs geschrieben habe bin ich auf der Suche nach dem leiblichen Vater und will mein Kind keinesfalls betrügen sondern alles klarstellen. Sorgsam lesen und dann schreiben wäre von Vorteil als sofort die Leute dumm anzumachen, alles besser zu wissen und scheinbar fehlerlos zu sein!


UrselPursel

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Dass dein Vorgehen in Frage gestellt wird, verantwortest du selbst, indem du schreibst, dass das Kind davon nichts wissen soll und alles so bleiben soll, wie bisher. Genau das ist eben eine Milchmädchenrechnung. Mal vorausgesetzt das Gericht lässt eine Anfechnug aufgrund der sozial-familiären Bindung überhaupt zu, wäre das Kind erstmal -rein rechtlich- vaterlos. Nur wenn der biologische Vater anerkennt, wäre ein rechtlicher Vater verfügbar. Dieser hat dann aber nicht nur Pflichten, von denen Du sicherlich momentan absehen würdest (Unterhalt, etc. ...), sondern auch Rechte, z.B. auf regelmäßigen Umgang. Egal was ihr jetzt untereinander vereinbaren würdet (Unterhalts- vs. Umgangsverzicht), es wäre sittenwidrig und ist vor dem Kind nicht zu rechtfertigen. Wie oben bereits erwähnt, spätestens wenn das Kind eine Abstammungsurkunde braucht oder es um das Erbrecht geht (das Kind würde ja Erbfolger des biologischen Vaters werden, umgedreht der biologische Vater Erbfolger des Kindes - was ich natürlich in keinem Fall hoffe...) würde die ganze Sache auffliegen. Ich möchte nicht urteilen, wie ihr Euch entscheidet, nur sensibilisieren, dass man sich eben nicht nur das Beste rauspicken kann, sondern wenn dann das Komplettpaket mit allen Konsequenzen nehmen muss. Dazu gehört unbedingt die Aufklärung des Kindes. Ein Kind sucht sich in seinen Eltern, spätestens in der Pubertät kann dies -erfahrungsgemäß- derbe Probleme mit sich bringen. Also, entweder ihr lasst alles wie gehabt, oder ihr macht reinen Tisch auf allen Seiten mit allen Konsequenzen. Ich würde mich in jedem Fall nochmal rechtlich beraten lassen. Eine Anfechtung kann auch innerhalb einer nicht geschiedenen Ehe vorgenommen werden, einer Scheidung bedarf es nur bei einer Beurkundung (Anerkennung des biologischen Vaters, Zustimmung des Ehegatten = rechtlicher Vater und Zustimmung der Mutter), was wiederum nur möglich ist, wenn die Scheidung bereits bei Gericht anhängig ist. Das käme für euch also gar nicht in Frage. Also, entscheidet im Sinne eures Kindes und versetzt euch in seine Situation, vielleicht hilft das ja. Alles Gute, UrselPursel


Sternenschnuppe

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Dies Video hat mein Sohn mit drei oder vier schon gesehen und ich habe ihm von dem Mann erzählt, den ich damals ganz toll fand und der eben seine Gene gab, damit es ihn gibt. https://m.youtube.com/watch?v=C-uXEkDpZXw Völlig undramatisch, Papa ist vom Herzen, leiblicher Vater lediglich von den Genen.


mellomania

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erst alles anerkennen, jetzt alles durcheinander machen. WARUM? merkt man sowas nicht früher? was hat dich bzw. euch veranlasst JETZT den test zu machen und nicht schon früher bevor er alles anerkannt hat?


UrselPursel

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Da sie verheiratet sind, ist automatisch der Ehemann der Vater des Kindes. Da gab es nichts anzuerkennen.


Felica

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Wenn verheiratet gilt immer der Ehemann als Vater. Da muss man nichts anerkennen. Und wenn Frau den Seitensprung nicht vorher beichtet, wie soll Mann dann drauf kommen. Außer die körperlichen Unterschiede werden je älter das Kind wird immer deutlicher. Was glaubst du in wie vielen Familien es Kuckuckskinder gibt? Nur wenige fliegen irgendwann auf.


Mitglied inaktiv

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Das arme Kind und der arme Mann. Wir kann Frau nicht wissen mit wem sie im Bett war und mit wem sie ein Kind gemacht hat? Schämen solltest du dich.


Astra

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Ach du arme, dass du erstmal dein Hirn einschaltet. Du kennst mein Leben und die Umstände nicht- zudem war die Frage eine komplett andere. Also schäme dich selbst fürs schnelle urteilen


Astra

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@urselpursel herzlichen Dank für deine neutrale Antwort die mir sehr geholfen hat.


mellomania

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dass diskussionen aufkommen ist doch klar! du lügst scheinbar vier jahre lang deinen mann und dein kind an. was erwartest du? sorry aber man weiß doch ob man mit seinem mann oder zur fraglichen zeit noch mit jemanden anders im bett war, ob nun gewollt oder nicht. und rennt nicht vier jahre mit dem wissen rum und zerstört dann zwei leben nach vier jahren?


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