Frage: Vollzeit Arbeitsstelle

Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 28.06.2010. Meine Tochter kommt am 1.8.2010 in den Kindergarten, aber nur Nachmittags. Mein Mann arbeitet Vollzeit in Schicht. Nun zu meiner Frage: Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet, aber jetzt kann ich nur Teilzeit, aber mein Chef hat keine Teilzeitstelle. Muß ich dann trotzdem Vollzeit arbeiten, um nicht von der Arbeitsagentur gesperrt zu werden oder kann ich meine alte Stelle kündigen? Wenn ja, worauf muß ich achten, wg. Fristen usw.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 13:20



Antwort auf: Vollzeit Arbeitsstelle

Hallo, 1. Besteht denn ein Anspruch auf TZ und hat er betriebliche Grùnde? 2. Man kann sich auch tz - arbeitslos melden Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



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