Cley
Sehr geehrte Frau Bader, da ich nach langer, eigener Recherche im Internet keine konkrete Antwort bzw. Lösung bzgl. meines Anliegens finden konnte, hoffe ich sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Meine Ausgangssituation ist wie folgt: mein Kind ist am 01.10.22 geboren und ich möchte im kommenden Jahr für die Monate 12 (September 2023) und 13 (Oktober 2023) für zwei Monate in Elternzeit gehen und für diese zwei Monate auch Elterngeld beantragen. Mein Problem hierbei ist, dass wenn ich direkt auf den 01.09.2023 (Lebensmonat des Kindes) in Elternzeit gehe und in diese Zusammenhang Elterngeld beantrage, ich für die zwei Monate (01.09.2023 – 31.10.2023) in Elternzeit 5 Tage Urlaubsanspruch verliere sowie 2 Monate anteilig Kürzung des Weihnachtsgeldes. Würde ich allerdings erst zum 02.09.2023 für zwei Monate in Elternzeit gehen (02.09.2023 – 01.11.2023) und in diesem Zusammenhang zum 01.09.23 Elterngeld beantragen, würden mir nur 2,5 Tage Urlaubsanspruch gestrichen werden sowie nur einen Monat anteilig Kürzung des Weihnachtsgeldes. Nun zu meiner Frage: besteht die Möglichkeit im kommenden Jahr statt zum 01.09.2023 auch erst zum 02.09.2023 in Elternzeit zu gehen und trotzdem für den Lebensmonat September (01.09.2023 - 30.09.2023) Elterngeld abzüglich des Verdienstes des einen Tages in Vollzeit zu bekommen, sodass ich nicht 5 Tage sondern nur 2,5 Tage Urlaubsanspruch verliere und mein Weihnachtsgeld nur um einen statt zwei Monate gekürzt wird? Mir ist bewusst, dass die Auszahlung des Elterngelds an die Lebensmonate des Kindes gebunden sind. Da es sich hierbei allerdings nur um einen Tag handelt, welchen ich noch Vollzeit arbeiten würde, hätte ich, falls diese Möglichkeit besteht, kein Problem damit, wenn mir das Elterngeld für den Monat September anteilig um den Verdienst des einen Tages in Vollzeit gekürzt werden würde. Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Cley
Hallo, Bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße NB
Neverland
Nein. Du kannst aber für 2 Monate EZ einreichen und innerhalb dieser in TZ arbeiten. Auch nur einen Tag. Einkommen von diesem Tag muss dann der EG-Kasse mitgeteilt werden.
KielSprotte
Dann wird der Urlaub trotzdem um 5 Tage gekürzt und für die TZ ein neuer Vertrag aufgesetzt. Meine Güte, du bleibst 2 Monate bezahlt zu Hause, da wirst du die 2,5 Tage wohl verschmerzen können....
netteKlarinette
Hallo, ich weiß was du meinst, sehr unvorteilhaft dass das Kind an einem ersten geboren wurde. In deinem Fall geht das nicht, weil du überhaupt nur Elterngeld bekommst wenn du mindestens zwei volle Lebensmonate nimmst. Wenn du noch vorneweg oder hinten dran verlängerst zB um einen weiteren und dann zwischendrin teilst etc , waere das als Konstrukt kein Problem.
Cley
Kannst du mir bitte erläutern, warum das dann nicht in Vollzeit geht? Ich würde ja nur einen Tag innerhalb des Monats arbeiten und wäre damit dann immer noch deutlich unter den durchschnittlichen 32 Stunden pro Monat. Diesen einen Tag müsste mir dann doch mein AG bezahlen und der Verdienst des einen Tages würde dann von meinem Elterngeld vor der Berechnung (durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt abzüglich des Verdienstes des einen Tages und davon dann 65%) abgezogen werden. Oder liegt es einfach daran, dass ich innerhalb dieses Zeitraumes einen Arbeitsvertrag mit einer Stelle in Vollzeit habe und sobald ich auch nur einen Tag in Vollzeit während meines Elterngeldbezugs arbeite, ich keinen Anspruch auf Elterngeld habe? Finde dazu leider nichts Schriftliches und würde es einfach nur gerne verstehen. Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldung.
Cley
Vielen Dank für die Info. Das wusste ich zum Beispiel auch nicht. Da dies mein erstes Kind ist, bin ich bzgl. Elternzeit und Elterngeld trotz einiger Beratung noch sehr grün hinter den Ohren. Selbstverständlich würde ich die 2,5 Tage verschmerzen können. Dennoch versuche ich das bestmöglichste für meine Familie rauszuholen und da finde ich es einfach nicht fair, dass man benachteiligt wird, nur weil sein Kind am 01. des Monats auf die Welt gekommen ist. An jedem anderen Tag des Monats wäre diese Problematik gar nicht vorhanden und ich könnte problemlos zwei Monate Elternzeit nehmen, ohne dass mir dafür 2 Monate Urlaubsanspruch und Weihnachtsgeldanspruch gekürzt werden würden.
Cley
Hallo und vielen Dank für deine Rückmeldung. Sprechen wir hier von zwei vollen Lebensmonaten Elterngeld oder von zwei vollen Monaten Elternzeit? Falls du Elternzeit meinst, komme ich auf jeden Fall über die zwei Monate, da ich in mehreren Zeiträumen Elternzeit nehme (aktuell unbezahlt). Falls du von Elterngeld sprichst, verstehe ich nicht ganz die Problematik, da ich ja vom 01.09. - einschließlich 31.10. (zwei volle Lebensmonate) Elterngeld nehmen würde. Lediglich meine Elternzeit wäre um einen Tag verschoben (02.09. - einschließlich 01.11.) und meines Wissens nach muss ich für Elterngeld nicht in Elternzeit sein, da ja ansonsten Arbeit in Teilzeit während des Bezugs von Elterngeld gar nicht möglich wäre. Noch zu deinem zweiten Absatz: wenn ich vorneweg oder hinten dran verlängere, würde ich ja noch mehr Monate, als geplant in Anspruch nehmen müssen, was mein Anliegen noch mehr verschlechtern würde, denn dadurch würde mir noch mehr Anspruch anteilig auf Urlaub sowie auf Weihnachtsgeld gekürzt werden, da es sich bei jedem Lebensmonat meines Kindes um einen vollen Monat handelt. Oder verstehe ich da etwas falsch?
netteKlarinette
Wenn du eh mehr als zwei lebensMonate Elternzeit nimmst, unbezahlt, dann musst du wahrscheinlich als Einzelfall bei der Elterngeldstelle nachfragen, wie sich das verhält. Denn man muss eben mindestens zwei volle LebensMonate Elternzeit nehmen um Elterngeld zu beziehen, sonst bekommt man keines. Wenn dies trotzdem erfüllt ist, obwohl du einen Tag arbeitest, weil du an anderer Stelle auf zwei andere volle Lebensmonate Elternzeit kommst dann würde ich das Elterngeld auf diese Monate umlegen. Da hast du aber doch die gleiche Problematik? Ich denke, dass es da leider keinen wirklichen Ausweg gibt, einfach diesbezueglich ein unglücklich.les Datum. Ich kenne sogar einen Fall, in dem die Eltern einen geplanten KS Termin nochmal zwei Tage verschoben haben, weil ihnen gedämmert ist, dass der erste des Monats diesbezüglich keine gute Wahl war. Ruf am besten bei der Elterngeldstelle an, evtl wissen die einen Umweg.
netteKlarinette
Wir sprechen von mindestens mindestens zwei vollen Lebensmonaten Elternzeit um überhaupt Elterngeld zu beziehen
Dojii
Wenn du in deinen zwei Lebensmonaten einen Tag arbeitest, wird dieser eine Tag Gehalt mit deinem Elterngeldanspruch in diesem einen Monat verrechnet. Das heißt, du bekommst für den September weniger Elterngeld als für den Oktober. Alles andere ist kein Problem. Die Regel ist, du musst im Durchschnitt des Lebensmonats unter 32h/Woche arbeiten. Wenn du nur einen einzigen Tag Vollzeit arbeitest, bist du natürlich meilenweit von den durchschnittlichen 32h entfernt.
Ähnliche Fragen
GUten Tag Frau Bader, trotz intensiver Recherche wie sich in meinen Fall das spätere Elterngeld berechnet, bin ich nicht auf passende Info gekommen, vielleicht können Sie mir helfen..Ich bin Flubgegleiterin und deshalb auch bei Meldung einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot durch den AG. Die Meldung steht nun im Dezember bevor. Ich ...
Hallo, ich bin total verunsichert. Ich habe einen vollzeit Job und einen minijob.beides habe ich länger als 12 Monate ausgeübt. Mein Bruttoeinkommen pro Monat beim vollzeit Job sind 2500 netto 1500. Mein minijob ist Zeitung austragen und da bekomme ich im Monat ca 200 euro.wieviel elterngeld werde ich erhalten und wenn ich während des Elterngeld Be ...
Hallo Frau Bader, Wie lange muss man Vollzeit gearbeitet haben, um beim 2. Kind wieder Eltergeld in vollem Umfang zu bekommen? z.B.: - 1. Schwangerschaft ab 20. SSW Beschäftigungsverbot - 2 1/4 Jahre Elternzeit Würde man während der Elternzeit schwanger werden. Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Würde man nach Elternzeit 50% arbeit ...
Ich bekomme im November mein erstes Kind. Ich nehme die 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann möchte die 2 Partnermonate nehmen. Mein Mann arbeitet zurzeit Vollzeit und hat noch einen Nebenjob auf 450 € Basis. Wenn das Kind da ist hört er mit dem Nebenjob auf. Wenn er jetzt z.B. 3000 € netto in Vollzeit bekommt sind das ja ungefär 2000 € Elterngel ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Anfang Juni 2017 geboren. Mein Freund und ich teilen uns die Elternzeit auf, mit jeweils 7 Monaten. D.h. ich gehe ab Januar wieder arbeiten, in Vollzeit. Mein Freund ab August in Teilzeit. Mein aktuelles Elterngeld wurde mit dem Steuerbescheid 2016, aufgrund einer vorhandenen Fotovoltaikanlage berechnet. ...
Hallo Frau Bader, Bei mir liegt ein etwas komplizierter Fall Von Elterngeldbezug vor. Mein 1 Kind wurde im November 2016 geboren, wg meinem Resturlaub hat sich der Elterngeldanspruch um einen Monat verlängert D.h ich habe das volle Elterngeld bis Dezember 2017 bekommen. Jetzt gehe ich seit Dezember 2017 40% arbeiten und gehe ab Ende Mai 2018 w ...
Guten Abend, ich habe gelesen, dass zur Berechnung des Elterngeldes die Netto-Einkommen der letzten 12 Monate relevant sind. Für mich (die Mutter) ist mir die ungefähre Höhe soweit auch klar, da ich bis zur Geburt ungefähr dasselbe Einkommen haben werde. Bei meinem Partner (den Vater) ist das aber anders. Er arbeitet aktuell Vollzeit und ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Elterngeld plus, da ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe und ich kein Berechnungsbeispiel gefunden habe. Ich bin jetzt (früher als geplant) in der 11 Ssw und so grob bis Ende September wäre ich im Mutterschutz. Bei meinem Sohn hab ich mir das eine Jahr Elternzeit genommen, alle ...
Hallo, ich bin etwas verzweifelt und brauche Hilfe: Ist es möglich Elternzeit und Elterngeld ganz normal für 12 Monate zu beantragen. Dann, damit mein Urlaubsanspruch für meine Vollzeittätigkeit nicht verloren geht würde ich im Anschluss meinen Resturlaub (40 Tage, die ich vorher nicht mehr nehmen kann wegen Mutterschutz/Beschäftigungsverbot/El ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma