Hallo Frau Bader,
Bei mir liegt ein etwas komplizierter Fall Von Elterngeldbezug vor.
Mein 1 Kind wurde im November 2016 geboren, wg meinem Resturlaub hat sich der Elterngeldanspruch um einen Monat verlängert
D.h ich habe das volle Elterngeld bis Dezember 2017 bekommen. Jetzt gehe ich seit Dezember 2017 40% arbeiten und gehe ab Ende Mai 2018 wieder in den Mutterschutz.
Allerdings habe ich mich befristet Teilzeit erklärt dass ich ab Juni 2018 ohne weitere Erklärung (also bereits im Mutterschutz) wieder Vollzeit zähle. ET ist im Juli.
Bei uns gilt die Mutterschutzzeit als Beschäftigungszeit.
Mit welchem Gehalt Bzw Monaten muss ich nun die 12 Monate berechnen?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!!
Bestens Gruß
von
LEXlo
am 10.01.2018, 20:27
Antwort auf:
Elterngeld nach Elterngeldbezug, Teilzeit und Vollzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2018
Antwort auf:
Elterngeld nach Elterngeldbezug, Teilzeit und Vollzeit
Bin Beamtin deshalb bekomme ich in Mutterschutz volles Gehalt (ich weiß nicht inwiefern das Einfluss auf die Berechnung des Elterngeles Bzw die Betechnungsmonate hat)
von
LEXlo
am 10.01.2018, 20:56