jof
Hallo, ich bin seit April in Elternzeit und erhalte noch bis Februar Elterngeld. Ich habe laut Arbeitsvertrag Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der auf der Zielerreichung (persönliche und Unternehmensziele) basiert und immer im Januar eines Kalenderjahres für das vergangene Geschäftsjahr ausgezahlt wird. Diese Sonderzahlung bezieht wird also auf den Zeitraum vor dem Elterngeld, ich erhalte sie jedoch erst während des Elterngeldbezuges. Kann diese Zahlung trotzdem Auswirkungen auf die Höhe meines Elterngeldes haben? Vielen Dank im Voraus!!
Hallo, es kommt darauf an, wie die Auszahlung in der Abrechnung ausgewiesen wird. Wenn es als Sonderzahlung oder Einmalzahlung bezeichnet ist, wird es nicht berücksichtigt, ist es als Lohn bezeichnet, wird es berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Dojii
Wird die Zahlung auf der Gehaltsabrechnung als laufendes Einkommen deklariert oder als sonstiger Bezug/Einmalzahlung? Im ersten Fall wird es auf das Elterngeld in diesem Monat angerechnet, im zweiten wird es ignoriert.
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