12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

Hallo, ich bin etwas verzweifelt und brauche Hilfe: Ist es möglich Elternzeit und Elterngeld ganz normal für 12 Monate zu beantragen. Dann, damit mein Urlaubsanspruch für meine Vollzeittätigkeit nicht verloren geht würde ich im Anschluss meinen Resturlaub (40 Tage, die ich vorher nicht mehr nehmen kann wegen Mutterschutz/Beschäftigungsverbot/Elternzeit) nehmen. Danach will ich dann direkt für die nächsten 12 Monate in Elternteilzeit gehen. Ist das so möglich? Meine Sorge ist, dass wenn ich im Anschluss des basiselterngeldes in Elternteilzeit gehe ohne vorher meinen Urlaub genommen zu haben dieser nur noch mit dem Teilzeitgehalt vergütet wird. Einen Antrag diesbezüglich habe ich noch nicht gestellt. Bin im öffentlichen Dienst tätig. VG Xena

von XenaZantos am 15.05.2020, 03:52



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

Hallo, VZ-Urlaub wird in VZ vergütet. DIe Unterbrechung bringt verschiedene Probleme mit sich (Kündigungsschutz, Unterbrechung, Zustimmung AG). AUßerdem wissen Sie nicht, ob Sie die Tage für ein weiteres Kind als Überbrückung brauchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2020



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

ohne elternzeit hast du keinen kündigungsschutz. elternzeit wäre ja fertig, du würdest 40 tage in vollzeit bezahlt, kein schutz elternzeit und genau da könnte man dich kündigen. ich würde das niemals machen. da geht nix verloren, du darfst den urlaub auch später nehmen. du hast völlig unbegründete ängste. der vollzeiturlaub wird auch vollzeit vergütet.

von mellomania am 15.05.2020, 08:51



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

Du musst auch bedenken, dass du dich in deinem ersten Antrag auf Elternzeit dich für die ersten 2 Jahre festlegen musst. Beantragst du 12 Monate ab Geburt, sagst du gleichzeitig das du dann arbeiten kommst in Vollzeit. Einer neuen Elternzeit muss der AG dann nicht zustimmen. Frist wieder 7 Wochen.

Mitglied inaktiv - 15.05.2020, 09:14



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, dann Resturlaub (Vollzeit), dann 12 Monate Elternteilzeit?

Kannst du mit deinem Arbeitgeber darüber reden? Ich habe ähnliches vor. Mein AG meinte, ich könnte auch in Teilzeitarbeit Urlaub aus der Vollzeit-Zeit neben, sei nur etwas kompliziert für ihn bzgl. der Gehaltsabrechnung. Deshalb wäre es ihm lieber, wenn der Urlaub am Stück genommen würde und er nicht dauernd einzelne Tage berechnen muss. Letzteres passt mir aber such gut rein, so werde ich es dann machen.

von 85kathali am 16.05.2020, 12:31



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