tantobi
Hallo, ist es möglich seinen Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeldanspruch zu nehmen? Ich beende meine Elternzeit in Teilzeit die ich von meinem ersten Kind habe zum Beginn des Mutterschutz. Damit bekomme ich (Beamte) im Mutterschutz wieder volle 100% Bezüge. Wenn ich nun zwei Monate Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeldbezug einbaue hätte ich ja weitere zwei Monate 100% Gehalt. Elterngeld würde ich somit für die Lebensmonate 4-14 beantragen (Elterngeld muss innerhalb der ersten 14 Monate genommen werden, da Partner auch Elternzeit nimmt). Wäre dies gesetzlich so machbar? Vielen Dank
Hallo, wenn Sie LM 4 - 14 nehmen wären das 11 Monate. Das kommt nicht hin, da Ihnen mind 2 Mo als MG-Monate angerechnet werden. Außerdem wird es problematisch, wenn das Kind mitten im Monat geboren ist. Ich halte davon nichts, weil es meistens zeitlich nicht passt und Sie EG verschenken. Besser nehmen Sie den Urlaub nach der EG-Zahlung. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja würde theoretisch gehen, ist aber immer schwierig umzusetzen, da du dich genau an die Lebensmonate des Kindes halten musst und du ggf. sogar bis in den dritten Monat Mutterschutz hast, wenn dein Kind zu früh kommt. Dann blockierst du die ersten drei (statt zwei) Monate mit Basiselterngeld - wenn du dann im dritten Monat zusätzlich Urlaub nimmst, werden die Bezüge aus dem Urlaub mit dem zustehenden Elterngeld verrechnet und du machst quasi Verlust. Wenn dein Mutterschutz nicht direkt taggenau mit dem 2. Lebensmonat endet, ist Urlaub nach dem Mutterschutz meistens nicht wirtschaftlich.
HeyDu!
Rate ich ab, geht meist schief und man macht Verlust. Nehme den Urlaub in Vollzeit im Anschluss. Also 12 Monate BASIS EG und dann 13 und 14. LM Vollzeiturlaub.
tantobi
Ich würde dann die Zeit von Ende Mutterschutz bis zum nächsten Lebensmonat mit Urlaub auffüllen plus zwei komplette Lebensmonate Urlaub nehmen. Dann dürfte es doch keinerlei Kürzungen zur Folge haben.
HeyDu!
Und der Partner nimmt dann mehr wie zwei Monate? Ist das der Plan?
tantobi
Kann ich so einfach Monat 13 und 14 Vollzeit Urlaub nehmen, dann beispielsweise noch ein halbes Jahr zu Hause bleiben und erst dann auf Teilzeit in Elternzeit gehen? Ne, der Partner nimmt zwei Monate Elternzeit. Somit ändert sich aber ja Bezüglich Elterngeld der Zeitraum. Nimmt einer muss das Elterngeld innerhalb der ersten 12 Monate genommen werden, nimmt der Partner ebenfalls muss das Elterngeld innerhalb der ersten 14 Monate genommen werden
Dojii
Doch, auch dann hast du Verlust. Der Monat, in dem der Mutterschutz endet, MUSS als Basismonat beantragt werden. Und wenn du den Rest dieses Monats (nach Mutterschutz) Urlaub nimmst, werden die Bezüge aus dem Urlaub mit dem zustehenden Elterngeld für den restlichen Monat verrechnet und du bekommst sehr viel weniger Elterngeld und verschwendest so einen Monat.
tantobi
Ok, dann ist es ja sinnvoller einfach LM1 und 2 Basiselterngeld ohne Urlaub zu beantragen (Mutterschutz volle 100% Bezüge und die restlichen Tage Elterngeld), dann LM3 und 4 Urlaub zu nehmen und Monat 5-14 Elterngeld zu beantragen. Dann dürft ja nichts gekürzt werden und es ist auch nicht kompliziert.
Paulinchen83
"Ok, dann ist es ja sinnvoller einfach LM1 und 2 Basiselterngeld ohne Urlaub zu beantragen (Mutterschutz volle 100% Bezüge und die restlichen Tage Elterngeld), dann LM3 und 4 Urlaub zu nehmen und Monat 5-14 Elterngeld zu beantragen. Dann dürft ja nichts gekürzt werden und es ist auch nicht" Das richtig, aber du musst dann für die paar Tage zwischen Ende Mutterschutz und Ende 2. LM noch extra Elternzeit beantragen (oder unbezahlten Urlaub). Im ersten Fall hättest du eine Unterbrechnung der Elternzeit. Wenn du direkt im Anchluss an den Mutterschutz den Urlaub nimmst, erhält du für die ca. 4-5 Tage (je nach Wochenenden etc.) kein Basis-Elterngeld, dafür aber dein Gehalt. "Viel" ist das nicht unbedingt, ca. 200-300 EUR Verlust bei Höchstsatz. Was spricht dagegen den Urlaub direkt vor Begin deiner Teilzeittätigkeit zu nehmen? Der Vorteil wäre auch, dass du dadurch erhöhtes Einkommen in einem eventuellen Bezugszeitraum von Elterngeld für ein weiteres Kind generierst und ggf bereits in einer höheren Einkommenssstufe bist.
HeyDu!
Nein, der Plan hinkt. Dein Kind kommt angenommen zei Wochen vor dem Termin. Dann hast Du statt 8 Wochen eben noch 10 Wochen nach Geburt Mutterschutz. Weil der Mutterschutz der vor Geburt fehlt, angehängt wird. Hinzu, 4 Wochen sind nicht automatisch genau ein Lebensmonat...
Felica
Wenn dein Kind zu 1 Woche nach ET kommt, rutscht du mit dem mutterschutz schon weiter, denn du hast immer Automatisch 8 Wochen mindestens nach Geburt. Falls dein Kind also nicht per KS am ET 100 % sicher kommt rate ich dir erst Mutterschutz und Elterngeld zu nehmen und dann erst Urlaub. Sonst verlierst du fast immer. Weiss auch nicht wo das Problem sein sollte, der der Urlaub verfällt ja nicht. Im Gegensatz zum Elterngeld.
Mitglied inaktiv
AP du musst aber für die Zeit des Mutterschutzes Basis EG nehmen. 2 Monate sind dann schon zwingend weg. Und sollte der Mutterschutz verlängert werden, wegen Frühgeburt sind es schon 3 Monate. Und du musst dann EG wählen, auch wenn deine Bezüge dann höher sind. Sieht das Gesetz so vor.
Paulinchen83
Also die Einwände mit Frühgeburt/Terminüberschreitung sind zwar gerechtfertigt aber unerheblich wenn man die Eltenrzeit erst entsprechend nach der Geburt einreicht und dann natürlich so, dass es passt.
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld geht aber nach Lebensmonaten. Außerdem werden die Monate mit Mutterschutz ja der Mutter als Basis EG angerechnet. Also spielt eine Frühgeburt schon ne Rolle.
HeyDu!
Paulinchen83 Der Beitrag vom 06.03. macht deutlich, dass Du nicht im Stoff stehst und vermutlich auch nach allen Antworten noch nicht ganz durchgestiegen bist. Elternzeit beginnt immer erst im Anschluss an den Mutterschutz. (Die Zurechnung der Mutterschutzfrist zur Elternzeit ist ne andere Geschichte...) https://www.arbeitsrechte.de/mutterschutz-elternzeit/ Fürs EG ist der Plan ganz mies...
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