cellouise
Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerhalb diesem Kalenderjahrs, den Uralub zu nehmen. Meine Firma möchte Urlaub nicht ausbezahlen, und ich weiß, dass die Tage, im normalen Fall, bevor Ende März im folgenden Jahr benutz werden sollen. Es ist mir auch bewusst, dass die Firma nicht finanziell Stabil ist, deswegen möchte ich die Tage irgendwie nutzen, statt die möglicherweise komplett zu verlieren. Meine Frage ist: ist es sinnvoll und oder möglich, direkt nach dem Ende des Mutterschutzes, "vollzeit" (im Urlaub) für 20 Arbeitstage zu "arbeiten", bevor ich erst Elternzeit anfange? Welche Konsequenzen hätte das? Das Andere ist, dass mein Mann gleich ab dem Geburt sein erstes Monat Elternzeit nehmen möchte. Gibt es hier etwas zu beachten, dass die Elternzeit zwischen uns beide nicht unterbrochen wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Ausbezahlen von Urlaub ist nur zum Vertragsende möglich. 2. Sie haben zusammen 14 Mo. EZ. Die Monate mit MG werden immer der Mutter zugerechnet. Die Testmonate können frei verteilt werden. Wenn Ihr Mann auch EZ mit EG nehmen möchte (mind. 2 Lebensmonate) können Sie in der Zeit den Resturlaub nehmen. In der EZ macht es keinen Sinn, weil es das EG mindert (wenn es als Gehalt ausgewiesen ist). Liebe Grüße NB
MamaausM2
Ein paar Gedanken dazu Dein Mann hat gleichzeitig mit dir in Elternzeit. Du verschenkst dein Elterngeld. Weil Urlaub zählt ja als Lohn der komplett angerechnet wird Dein AG muss den Urlaub nicht genehmigen. Dann musst du arbeiten!
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