Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub nach Mutterschutz

sandura

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Hallo Fr.Bader Ich bin seit November 2018 im Beschäftigungsverbot und bekomme leider keine Informationen von meinem Arbeitgeber,immer wieder werde ich vertröstet. .. ich werde im August und September in Mutterschutz gehen.Ich habe noch Resturlaub von ca 42 Tagen.Darf ich den kompletten Resturlaub im Oktober und November nehmen ohne arbeiten zu müssen?ich möchte wieder auf 100 Prozent sein,So dass ich mein volles Gehalt bekomme und mein Mann in den 2 Monaten Elternzeit nimmt.Ab Dezember diesen Jahres möchte ich dann in Teilzeit. geht das?vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt, ist das machbar. Sie müssten jedoch bis zur Ende des Monats Dezember, wenn das nicht gerade mit dem Mutterschutz hinkommt, schon anteilig Urlaub nehmen und dann eben entsprechend Elternzeit und in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Besprechen Sie das mit dem Arbeitgeber,denn die genauen Daten stehen ja noch nicht fest. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nach der Geburt hast du 8 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz. Den musst DU nehmen.


Felica

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Nimmst du nach dem Mutterschutz keine EZ, dann kann der AG verlangen das du danach wieder in VZ arbeitest. Du kannst nicht einseitig sagen, das du dann stattdessen Urlaub nimmst. Davon ab gebe ich zu bedenken das sich dein Mutterschutz verschieben kann weil die allerwenigsten Kinder am ET kommen und 2 Lebensmonate keine 8 Wochen entsprechen. Wenn dein mann ab dem 3ten Monat dann EZ nimmt kann es zu Überscheidungen kommen, wie auch dazu das ihr einige Tage dazwischen habt wo du bereits wieder arbeitest, dein Mann aber noch keine EZ hat. Also mutige Planung welche ihr da habt. Das müsst ihr direkt in der Woche nach Geburt genau takten, denn erst dann habt ihr endgültige Daten. Und spätestens 1 Woche nach Geburt, außer Kind gilt als Frühgeburt, dann ist der Mutterschutz eh mit 12 Wochen deutlich länger, müsst ihr beide AG darüber unterrichten wer wann genau verpflichtend EZ nimmt.


Mitglied inaktiv

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Aber die AP kann doch sowieso nicht in den 8 Wochen NACH GEBURT (also im Okt. und Nov.) arbeiten bzw Urlaub nehmen... Das ist doch die gesetzliche Schutzfrist


sandura

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Nach dem Mutterschutz werde ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit.Mir ist noch nicht klar ob ich mein kompletten Resturlaub von 42 Tagen nehmen darf wo ich 100 Prozent bin.Also 2 Monate 100 Prozent, dann in Teilzeit.


Mitglied inaktiv

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Deinen Urlaub kannst erst nach Mutterschutz nehmen. Während des Mutterschutzes bekommst du doch eh 100%


sandura

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Ja mir ist bewusst das ich während dem Mutterschutz kein Urlaub nehmen kann also kann ich danach dann 2 Monate mein kompletten Resturlaub nehmen als 100 protzent ? Wir werden das Elterngeld plus beziehen,so dass ich danach in Teilzeit geh. Vielen herzlichen Dank für die Antwort!


Mitglied inaktiv

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Willst du in Elternzeit Teilzeit arbeiten.... Bei 100% Lohn hast du keine Elternzeit und jeder Verdienst wird bei Elterngeld plus angerechnet...


sandura

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Ja in elternzeit werde ich 40 protzent arbeiten das ist schon abgeklärt wird nichts angerechnet. mir geht es nur um diese 2 Monate nachm Mutterschutz.das ich in den 2 Monaten mein kompletten Resturlaub nehmen darf. Das ist mir noch nicht klar.


Felica

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Habe doch auch gar nichts anderes gesagt. Erst Mutterschutz, dann wieder VZ wenn keine EZ genommen wird.


Felica

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Dann mein Rat, melde für die Zeit wo du planst TZ zu arbeiten, auf jeden Fall EZ an. Du verlierst sonst den Kündigungsschutz. Zudem kannst du dann nach der EZ problemlos wieder auf VZ aufstocken oder dann erst entscheiden in TZ zu bleiben. Noch ein weiterer Tipp, wenn ihr beide euch die EZ und das EG teilt, schaut mal wegen der zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate. Dann habt ihr noch einmal 4 Monate mehr. Müsstet in dem Zeitraum aber beide arbeiten in einem recht engen Zeitfenster. Diese EG-Zeit haben viele nicht im Blick und verschenken so Geld.


Mitglied inaktiv

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In der Zeit wo du in Vollzeit Urlaub nehmen willst, hast du keine elternzeit und keinen Kündigungsschutz. Und ihr müsst gut aufpassen wann ihr die Elternzeit jeweils meldet wegen der Frist. Und wie Felicia würde ich nach Urlaub ez nehmen und in der Zeit dann teilzeit arbeiten. Vorteil. Dein alter Vertrag bleibt erhalten. Ist auch wichtig hinsichtlich falls ein 2. in dieser Zeit kommt


Felica

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Die Mutter hat bis zu 4 Monate nach der Entbindung Kündigungsschutz. Auch ohne EZ Was mir aber noch einfällt, Urlaub und EZ müsste auf die Lebensmonate abgestimmt sein wegen EG.


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