Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Mutterschutz nehmen oder auszahlen lassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub nach Mutterschutz nehmen oder auszahlen lassen?

KiatriX

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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in einer befristeten Stelle bis zum 31.07.2023 beschäftigt. Mein Mutterschutz läuft am 28.05.2023 aus und mir steht noch Resturlaub zu. Ist es schlauer den Resturlaub nach dem Mutterschutz dran zuhängen und dann den Rest der Zeit in Elternzeit zu gehen oder direkt in Elternzeit und die Resturlaubstage auszahlen lassen? Ich frage mich wenn ich die Resturlaubstage auszahlen lasse, wird mir das dann im Elterngeld angerechnet? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, wie es in der Lohnabrechnung ausgewiesen ist. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt, wenn es aber als Lohn ausgewiesen ist schon. Liebe Grüße NB


Belly-Monkey

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Geh am besten direkt in Elternzeit und lass dir zum Ende deines befristeten Vertrags den Resturlaub auszahlen. Wenn du den Resturlaub nämlich nimmst, gilt das als ganz normales Einkommen (Urlaubstage werden ja wir Arbeitstage bezahlt) und der Verdienst wird voll auf das Elterngeld angerechnet. (Im schlimmsten Wenn du es dir zum Ende des befristeten Vertrags auszahlen lässt, ist das eine Einmalzahlung, die nicht aufs Elterngeld angerechnet wird. Wichtig ist dabei allerdings, dass der ausbezahlte Urlaub entsprechend eindeutig auf deiner letzten Lohnabrechnung ausgewiesen ist.


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