CajunShrimp
Hallo Frau Bader Ich habe gerade die leider sehr häufige Diskussion mit meinem Arbeitgeber über meinen Resturlaub von vor der Geburt bei meinem wiedereintritt nach einem Jahr Elternzeit… Mein Mutterschutz endete am 7.6. nun bin ich der Meinung, dass mir für den Juni noch der komplette Urlaub zusteht. So war es auch bei meinem ersten Kind… Ich habe aber zunächst ein komplett falschen Resturlaub mitgeteilt bekommen, nun wurde er korrigiert mit der Aussage, dass mir für 5 Monate Urlaub zusteht, da ich den Juni ja nicht komplett gearbeitet hätte. Könnten Sie mir eine Einschätzung geben? Urlaub nur für komplette oder auch für abgebrochene Monate? Danke und viele Grüße
Hallo, das regelt § 17 BEEG. Für jeden Monat, den sie nicht komplett in Elternzeit sind, generieren Sie Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB
misses-cat
Auch für angebrochen Monate
Ani123
§24 MuSchG Mutterschutz zählt als Beschäftigungszeit. Und während einer Beschäftigungszeit gilt Urlaubsanspruch. Somit steht ihnen 6 Monate Urlaubsanspruch zu, weil sie im Juni im Mutterschutz, somit Beschäftigungszeit, waren. Vielleicht zeigen sie ihm den Resturlaub vom 1. Kind, wo er richtigerweise den Mutterschutz nicht rausgenommen hat. Manchmal hilft sowas schon um Erinnerungen zu wecken.
desireekk
Relativ einfach: er kann den Urlaubsanspruch nur für Monate kürzen, in denen Du KOMPLETT in Elternzeit bist. Der erste komplette Monat ist Juli... Der genau Gesetzestext §17 BEEG: (1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen (!) Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Vielleicht mag er das ja mal lesen und verstehen... VG D
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