BenLau2021
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Sie haben geschrieben: VZ-Urlaub muss in VZ gewährt werden. Aber es gibt ja keinen Vollzeitvertrag mehr... Mit Beendigung der Elternzeit am 16.04.2024 wird mein Vollzeitvertrag (40 Stunden/5Tage) aufgelöst und in einen Teilzeitvertrag (20 Stunden/4 Tage) geändert. Müsste quasi mein Vollzeitvertrag vom Ende der Elternzeit bis zum aufbrauchen meines Resturlaubes verlängert werden? Quasi müsste ich einen Monat ein Vollzeitgehalt noch bekommen und dann mit 0 Tagen Urlaub in den Teilzeitvertrag starten? Gruß BenLau
Hallo, der Urlaub ist ja für einen VZ-Tag (idR 8 Std). Frage ist also, wieviel Stunden Sie jetzt am Tag arbeiten. Ansonsten ist gestalterisch vieles möglich. Wenn der Urlaub für einen Monat o einen hablben ausreicht, kann man es so regeln, dass diese Zeit eben VZ bezahlt wird. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, vorab, ich bin nicht vom Fach. Damit müsste gemeint sein, dass wenn du im VZ Vertrag (8h/Tag) einen Tag Urlaub genommen hast, dir ein Tag (8h) zustehen. Wenn du den TZ-Vertag (5h/Tag) hast, musst du auch einen Tag Urlaub nehmen, um einen Tag frei zu haben. Rein rechtlich endet wahrscheinlich den VZ-Vertag und du schließlich einen neuen TZ-V. ab? Ich kenne es so, dass Überstunden und Resturlaub dann ausgezahlt werden. Da du bei deinem Arbeitgeber bleibst, würde ich das Gespräch suchen, wenn du lieber Urlaub haben möchtest. Also entweder im VZ-Vertag die restlichen Tage Urlaub nehme (also den Vertrag genauso lange verlängern und dann ändern) oder die Tage zu den alten Konditionen mitnehmen und umrechnen.
BenLau2021
Hallo sneram, Danke für deine Rückmeldung. Was heißt umrechnen auf den neuen Vertrag? Wie muss ich das verstehen? Wenn ich eine entsprechende Grundlage habe, spreche ich meine Personalabteilung an. Aber ohne eine Grundlage wollte ich nicht einfach nachfragen.
User-1722183313
Entschuldige bitte, da kenn ich mich nicht genug aus. Ich möchte nichts Falsches schreiben. Frau Bader wird dir bestimmt bald eine "sichere" Antwort geben.
roza_soza
Also bei mir wurden zunächst die Tage auf die neue wöchentliche Arbeitszeit umgerechnet (z.B. 20 Tage VZ-Urlaub bei 5-Tage-Woche gesammelt, jetzt nur noch 4-Tage-Woche, also noch 16 Tage Urlaub -macht jeweils vier Wochen) und dann habe ich diese Tage genommen, teils am Anfang am Stück teils noch mitgenommen. Habe der Personalabteilung immer gesagt, wenn ich vom alten Urlaub Gebrauch gemacht habe und der wurde dann für die einzelnen Tage (bzw bei 2 Wochen am Stück auch das Wochenende dazwischen) mit VZ-Gehalt bezahlt. Sah auf der Lohnabrechnung etwas abenteuerlich aus, aber ich fand das logisch und fair. Ob rechtlich einwandfrei, weiß ich nicht.
Neverland
Du musst am Ende die gleiche Anzahl an Stunden haben. Das muss der AG entsprechend umrechnen. Er kann also nicht sagen, die zB 5 Tage Urlaub, welche du vorher bei VZ und 8 Std Arbeitszeit pro Tag hattest, entsprechen nun 5 Tage TZ mit 4 Std. Außerdem muss es auch mit dem Gehalt vergütet werden das du VZ verdient hast - falls es da Änderungen gegeben hat. Leichter wäre es, einfach die TZ-Vereinbarung erst dann starten zu lassen, wenn der alte Urlaub komplett genutzt wurde. Einfach weil das eben auch selten wirklich glatt aufgeht.
BenLau2021
Danke für die Rückmeldungen. Diese sind sehr schlüssig. Ich warte noch auf die Rückmeldung von Frau Bader und dann lass ich mich kommende Woche mal von unserer Personalabteilung überraschen, was die dazu sagen.
Sternenschnuppe
Eine Freundin von mir hat mit dem AG gesprochen es intern wie Überstunden zu behandeln. Fand auch der AG super. Beispiel: 20 Tage alter Urlaub a 8 Stunden = 160 Stunden. Neue Arbeitszeit 6 Stunden am Tag. Gerade nach der Eingewöhnung gab es einige Infekte, Termine etc. Sie hat dann mal eine komplette Woche mit 30 Stunden abgebummelt, hier und da mal ohne minus zu machen später angefangen oder ist früher gegangen. Sie war sehr dankbar diesen Puffer so flexibel nutzen zu können. Bei einem guten Klima in der Firma ist das vielleicht eine gute Lösung auch für Dich.
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