Frage:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Guten Morgen,
mein ET ist am 23.08.21. Da ich dieses Jahr noch recht viel Urlaub habe, wäre die beste Alternative für mich, 3-4 Urlaub direkt nach dem Mutterschutz und vor der Elternzeit zu nehmen.
Da ich pro genommenen Urlaubstag Urlaubsgeld erhalte, ist es finanziell nicht sinnvoll, den Urlaub erst nach der Elternzeit zu nehmen für mich. Vor dem Mutterschutz ist es aus anderen Gründen nicht so vorteilhaft für mich.
Ich habe jetzt schon viel gegoogelt und auch bei der L-Bank angerufen - aber wirklich weiter komme ich nicht - außer dass jeder irgendwie davon abratet - aber wieso?
Man kann doch die Elternzeit auch erst 2 Jahre nach dem Mutterschutz nehmen. Wieso ist 4 Wochen nach dem Mutterschutz zum Nachteil für mich?
Viele Grüße
von
amylein90
am 18.02.2021, 08:56
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Hallo,
Sie sind während des Urlaubs nicht in EZ und bekommen kein EG. Das verschenken Sie also praktisch für diese Zeit. Etwas anderes gilt, wenn der KV mehr als 2 Mo. EG beantragt.
Dann nimmt er ja die EZ und bekommt das EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2021
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Das Problem ist nicht die Elternzeit, sondern das Elterngeld. Das wird nach Lebensmonaten berechnet und das Geld, was in diesen Monaten verdient wird, wird aufs Elterngeld angerechnet. Du müsstest dann also von Ende Mutterschutz bis zum letzten Tag des 3. Lebensmonat Urlaub nehmen, ca. 5 Wochen, damit kein Urlaubsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird. Und dann ab dem ersten Tag des vierten Lebensmonats Elterngeld beziehen.
von
roza_soza
am 18.02.2021, 09:28
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
@ Frau Bader
Ich verstehe es leider nicht. Ich kann doch auch erst EZ nehmen wenn mein Kind schon 12 Monate ist. Das geht doch glaube ich bis zum 6. oder 8. Lebensjahr. Wieso geht es nicht nach dem ersten Lebensmonat ohne dass mir das Elterngeld verloren geht.
Leider weiß ich nicht, was Sie mit der Abkürzung KV meinen.
@rosa_zoza
Wieso 5 Wochen, wie kommen diese 5 Wochen zustande?
von
amylein90
am 18.02.2021, 09:52
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
das problem wird sein, dass du nach dem 8 wöchigen mutterschutz voll bezahlt wirst wenn du in der zeit urlaub nimmst. du erhälst dann KEIN eltergeld in der zeit. und du verschenkst elterngeld, da du das nicht so einfach hintendran hängen kannst. elternzeit hingegeben kannst du nehmen bis das kind 8 ist. ELTERNGELD aber gibt es nicht bis zum 8 lebensjahr. der urlaub verfällt nicht, er bleibt stehen bis zum ende des folgejahres, in dem du aus der elternzeit zurückkommst.
von
mellomania
am 18.02.2021, 10:06
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Hallo,
Wie habt ihr denn geplant Elternzeit zu nehmen und Elterngeld zu beziehen?
Elterngeld gibt es für 14 Lebensmonate, die du und der Vater aufteilen können. Das Elterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten ausgezahlt werden.
Wenn du und dein Partner jeweils z. B 7 Monate Elterngeld bezieht, macht deine Lösung mit Urlaub Sinn. Oder wenn dein Partner seine 2 Elterngeld Monate in der Zeit nimmt, in der du Urlaub hast.
Du darfst aber deinen Urlaub auch nach Ende der Elternzeit nehmen.
Wegen Kündigungsschutz musst du auch aufpassen. Ich glaube, den hat man bis 4 Monate nach der Geburt, und auch in Elternzeit.
Und du musst aufpassen, wegen der Lebensmonate. Elterngeld wird nur nach Lebensmonaten ausgezahlt.
LG luvi
von
luvi
am 18.02.2021, 11:18
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Hmm. Was aber doch möglich wäre :
Bsp Geburtstag 23.08.21:
23.08-17.10:Mutterschutz
18.10-22.11:Urlaub ohne EZ (und auch ohne EG Bezug! (sollten 25 Tage sein)
23.11- 22.xx :EG
Du musst nur darauf Achten, daß BasisEG nur bis zum 14 Lebensmonat gezahlt werden kann (das meint Frau Bader mit KV =Kindsvater)
Wenn du noch EG Monate übrig hast, könntest du aber 1 Monat Basis EG in 2 Monate EG plus umwandeln, die darfst du unter den 14. Lebensmonat hinaus nehmen, sofern du keine zeitliche Pause dazwischen hast.
Deine EZ solltest du dann erst ab dem 23.11 nehmen.
Das sollte eigentlich gehen.
Falls ich mich irre, darf man mich sehr gerne korrigieren.
von
MamavonMia123
am 18.02.2021, 11:25
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Das mit den 5 Wochen wird im Beitrag vor diesem hier gut erklärt. Wenn das Kind tatsächlich am 23. auf die Welt kommen sollte, dann beginnt ein Elterngeldmonat immer am 23.
Der Mutterschutz würde bis zum 18.10 gehen. Nimmst du dann zB bis zum 4.11 Urlaub, dann würde dir das Einkommen auf den den 3. LEBENSMONAT Vom 23.10 bis 22.11 angerechnet werden und du würdest für den Monat kaum Elterngeld erhalten und für den 2. Lebensmonat sowieso. Es würde also nur Sinn machen,wenn du den kompletten 3. Lebensmonat Urlaub nimmst und Elterngeld erst ab dem 4 Lebensmonat beantragst und zwar so, dass du alle sirbzusrehenden Monate nutzen kannst, sonst verschenkt du Urlaub und Geld.
von
roza_soza
am 18.02.2021, 12:39
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
Aber würden nicht in dem Beispiel dennoch 2 EG-Monate für den Mutterschutz abgezogen? Die FS nimmt dann doch vom 18.10. bis 22.10. Urlaub für eine Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen würde. Dieses Elterngeld gibt es aber doch später nicht hinten dran, die sind verschenkt; der Urlaub müsste sich doch an die Elternzeit dran hängen lassen.
von
drosera
am 18.02.2021, 16:04
Antwort auf:
Resturlaub nehmen nach Mutterschutz und vor Elternzeit
EZ ist kein Problem. Aber, um EG zu bekommen darf man nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Nimmt man Urlaub, gelten diese Zeiten als normale Arbeitstage. Mit 40 Std Urlaub die Woche erlischt der EG-Anspruch für den kompletten Lebensmonat. Dazu kommt, mutterschutz nach der Geburt sind immer mindestens 8 Wochen. 8 Wochen entsprechen aber keinen 2 Monate. Dazu kommt, nur etwa 4% der Kinder kommen pünktlich am ET. Fast jeder Mutterschutz verschiebt sich also etwas. Und damit kann man leicht in den 3ten Lebensmonat rutschen. Die Zeit des mutterschutzes, selbst wenn es nur ein Tag ist, werden aber immer bei den EG-Monate der Frau abgezogen. Und diese Monate kann man dann auch nicht als EG plus nehmen. Da man aber nach dem 14ten Lebensmonat kein Basis-EG mehr beziehen kann, sondern nur EG plus, kann man die Zeit auch nicht beliebig dran hängen.
Das wichtigste aber weshalb ich dringend davon abrate mit ET 23.08, vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, fast alle Einrichtungen beginnen erst im August mit der Eingewöhnung. Ubd viele Einrichtungen haben immer noch im August wegen Ferien geschlossen. Im blödesten Falle beginnt die Eingewöhnung dann erst Mitte oder Ende August und man hat Druck wegen Arbeit. Denn 3-6 Wochen sollte man einplanen. Auch sind viele Kinder im ersten Jahr der Betreuung meistens krank. Da langen die paar Tage Kinderkrank oft nicht. Deshalb sollte man im Idealfall sich immer Resturlaub für nach dee EZ aufbewahren. Zumal er nicht verfällt. Er bleibt ja bis ans Ende des Folgejahres enthalten. Positiv auf das EG wirkt es sich im Vorfeld auch nicht auf, dagegen kann es steuerlich sogar zum Nachteil werden. Weil man in die höhere Gruppierung rutscht und eher bei der Steuererklärung, zu der man wegen EG verpflichtet ist, rutschen kann.
von
Felica
am 18.02.2021, 18:17