sunnyOktober11
Hallo, ich habe in diesem Jahr noch 24 Tage Urlaubsanspruch, habe seit heute ein Beschäftigungsverbot. Wollte meinen Urlaub vor meinem Mutterschutz nehmen, was ja nun aufgrund des BV entfällt. Kann ich meinen Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen und dann danach in Elternzeit gehen? Und noch eine 2. Frage, welches Bundesland ist für mich ausschlaggebend zum Beantragen des Elterngeldes? Das Bundesland in dem ich lebe oder das in dem ich arbeite? Ich hoffe auf Antwort liebe Grüße Sunny
Hallo, 1. Ja, aber das wirkt sich negativ auf das EG aus 2. In dem Sie leben Liebe GRüsse, NB
SumSum076
Das Bundesland, in dem du wohnst. Du kannst den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen. Allerdings wird dieser Zeitraum auf deine Elternzeit angerechnet, heißt deine Elternzeit von drei Jahren verkürzt sich. Nimm doch den Urlaub direkt nach der Elternzeit, dann kannst du damit etwas die Eingewöhnung in den Kindergarten ausgleichen. Wichtiger vielleicht noch ist, dass das Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt wird. Gruß Sabine
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