Zashi
Guten Tag, meine Frau hat seit 02/18 neben ihrem Hauptjob einen 450€-Job. Nun haben wir Anfang Nov unsere Tochter bekommen. Wir haben uns entschieden, dass sie zum Beginn der/des Elternzeit/Elterngeld (6.3.19) keinen Nebenjob mehr haben soll und wollen diesen kündigen. 1. Wirkt sich das dann negativ aufs Elterngeld aus? (Nein oder?) 2. Reicht die Kündigung bis zum 28.2? 3. Wir wollen mit offenen Karten spielen und dem AG dies frühzeitig mitteilen - kann er sie dann vorzeitig kündigen? 4. Müssen wir es der Elterngeldstelle mitteilen oder passiert dies automatisch durch den AG? Danke und liebe Grüße
Hallo, 1. Nein 2. Ja 3. Nein, sie hat besonderen Kündigungsschutz 4. Nein, passiert nicht automatisch. Sie müssten nur mitteilen, wenn sie Einkünfte hätten. Liebe Grüße NB
chrissicat
Zu 1. Nein. Zu 2. Bis wann geht denn der Mutterschutz??? Zu 3. Nein, nicht solange deine Frau im Mutterschutz ist. Während dem Mutterschutz hat sie Kündigungsschutz. Zu 4. Die Elterngeldstelle wird keine Info vom Arbeitgeber bekommen.
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