Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Katsche

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen ob es möglich ist meinen Urlaub aus 2020 direkt nach dem Mutterschutz zu beantragen und erst danach in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beziehen. Falls es einen Unterschied macht: ich bin Beamtin und in der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe Anspruch versichert und erhalte das Elterngeld gedeckelt auf 1.800 €. Oder ist es möglich die Elternzeit und den Elterngeldbezug innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes für 2 Monate zu unterbrechen? Ich würde dann in den 2 Monaten Resturlaub und Stunden von einem Lebensarbeitszeitkonto beantragen (also in der Zeit nicht tatsächlich arbeiten gehen). Das Problem ist, dass ich gerne den Partnerschaftsbonus mit meinem Mann nutzen möchte, aber dafür muss einer von uns dauerhaft ab dem 15. Lebensmonat in Elterngeldbezug sein. Somit kann ich den Urlaub nicht an die normale Elternzeit (in der ich nicht arbeiten gehe) dran hängen. Den Urlaub möchte ich aber nicht später in Teilzeit nehmen. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie den Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, verschenken Sie Elterngeld. Es sei denn, Ihr Mann möchte auch mehrere Monate nehmen. Es ist deshalb sinnvoller, den Resturlaub zwischen Wiederbeginn und Elternzeit zu nehmen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Der Urlaub bleibt dir solange erhalten wie du in EZ bist und verfällt erst im Folgejahr nach der EZ. Das gilt selbst dann wenn du innerhalb der EZ arbeitest. Du musst den also nicht in TZ nehmen, wobei das auch egal ist weil du einen Anspruch darauf hast das VZ-Urlaub auch in VZ vergütet wird. Selbst wenn in TZ, müsste er also genau umgerechnet werden. Ich persönlich würde es nicht machen. Besser erst die EZ, dann den Urlaub. ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, du wirst noch dankbar sein den zu haben. Kinder in dem Alter sind öfters krank. Theoretisch kannst du aber unterbrechen. Du musst halt genau auf die Lebensmonate achten. Den EG gibt es nur für den Lebensmonat wenn du in diesen komplett an jedem tag die Voraussetzungen erfüllst. Das bekommt man mit Urlaub selten hin.


Katsche

Beitrag melden

Danke Felicia für die Antwort. Das mein Urlaub nicht verfällt ist mir bekannt. Mein Problem ist einfach, dass man ab dem 15. Lebensmonat im elterngeldbezug sein muss, um zb die Partnerschaftsmonate nutzen zu können. Da ich definitiv den Urlaub nicht aufsparen möchte und gerne noch volles Gehalt damit beziehen möchte muss ich entweder den Urlaub direkt nach dem mutterschutz oder innerhalb des ersten Lebensjahres nehmen (möchte definitiv 1 Jahr und 6 Monate komplett zu Hause bleiben und danach erst in teilzeit beginnen zu arbeiten). Leider finde ich nirgends so richtig eine Aussage ob dies möglich ist oder Konsequenzen hat die mir nicht bekannt sind. Über Nachrichten freue ich mich sehr. Vielen Dank


Felica

Beitrag melden

Ja aber wer nimmt EG zwischen dem 12ten und 15ten Monat? Und warum kannst du nicht statt nur basis-EG einen Teil der Monate mit EG plus überbrücken?


Katsche

Beitrag melden

Ich verstehe nicht warum ich Geld verschenke Wenn ich nach dem mutterschutz Urlaub nehme? Ich würde Elternzeit und elterngeld einfach später beginnen. Mein Mann nimmt seinen ersten Monat dure direkt nach der Geburt und Seinen zweiten nach einem Jahr. Ich kann den Urlaub in vollzeit nicht nach dem 15. Lebensmonat nehmen, da ich dann die parternaschtsmonate nicht mehr in Anspruch nehmen kann.


Katsche

Beitrag melden

@ felica Ich würde ab dem 5. Lebensmonat Elternzeit und elterngeld (teilweise Basis und teilweise elterngeld plus) nehmen. (2 Monate Basis elterngeld sind ja schon verbraucht durch mutterschutz). Wenn ich die parternaschtsmonate aber mit meinem Mann in Anspruch nehmen möchte, muss ich dann gemeinsam mit ihm zwischen 25-30 Stunden arbeiten. Das heißt ich müsste ja teilzeit beantragen. Ich muss mich immer für ein Jahr festlegen mit teilzeit. Somit kann ich den Urlaub dann nicht mehr in vollzeit zwischen Elternzeit und wiederbeginn nehmen oder verstehe ich irgendwas falsch? Bin über Tipps, Ratschläge und Antworten sehr dankbar


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe in diesem Jahr noch 24 Tage Urlaubsanspruch, habe seit heute ein Beschäftigungsverbot. Wollte meinen Urlaub vor meinem Mutterschutz nehmen, was ja nun aufgrund des BV entfällt. Kann ich meinen Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen und dann danach in Elternzeit gehen? Und noch eine 2. Frage, welches Bundesland ist für mich aussch ...

Hallo, befinde mich im Beschäftigungsverbot und würde meinen noch anfallenden Urlaub gerne nach dem Mutterschutz, aber vor der Elternzeit nehmen. Hab gelesen das wenn ich das so mache mir die Elternzeit und das Elterngeld um diese Zeit (bei mir 1 Monat) gekürzt wird. Stimmt das? Will 3 Jahre in Elternzeit gehen und Urlaub solange "aufheben"? ...

Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass ich meinen Urlaub hätte bereits vor Antritt des Mutterschutzes hätte aufbrauchen sollen, da mir sonst im nächsten Jahr nach der Elternzeit nur der gesetzliche Mindesturlaub zustünde. Momentan beliefe sich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr auf 18 Tage, nach der Elternzeit wären e ...

Hallo, ich bin im Mutterschutz und gleich nach der Elternzeit muss ich naemlich meinen Arbeitsplatz wechseln, da ich Berufspraktikum bei dem anderen Arbeitsgeber machen muss. Also gibt es dann keine Zeit , um meinen aufgehobenen Resturlaub nach der Elternzeit zu nehmen. Darum würde ich meinen Resturlaubrlaub ( 14 Tage) gerne nach dem Mutterschut ...

Guten Tag, meine Frau hat seit 02/18 neben ihrem Hauptjob einen 450€-Job. Nun haben wir Anfang Nov unsere Tochter bekommen. Wir haben uns entschieden, dass sie zum Beginn der/des Elternzeit/Elterngeld (6.3.19) keinen Nebenjob mehr haben soll und wollen diesen kündigen. 1. Wirkt sich das dann negativ aufs Elterngeld aus? (Nein oder?) 2. ...

Guten Morgen, mein ET ist am 23.08.21. Da ich dieses Jahr noch recht viel Urlaub habe, wäre die beste Alternative für mich, 3-4 Urlaub direkt nach dem Mutterschutz und vor der Elternzeit zu nehmen. Da ich pro genommenen Urlaubstag Urlaubsgeld erhalte, ist es finanziell nicht sinnvoll, den Urlaub erst nach der Elternzeit zu nehmen für mich. Vo ...

Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschlie ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...