Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Anfang Juni 2017 geboren. Mein Freund und ich teilen uns die Elternzeit auf, mit jeweils 7 Monaten. D.h. ich gehe ab Januar wieder arbeiten, in Vollzeit. Mein Freund ab August in Teilzeit. Mein aktuelles Elterngeld wurde mit dem Steuerbescheid 2016, aufgrund einer vorhandenen Fotovoltaikanlage berechnet. Nun meine Frage. Wenn ich ab Januar wieder vollzeit arbeiten gehe und sofort wieder schwanger werde, wie errechnet sich mein Elterngeld? Die Fotovoltaikanlage läuft akteull auf mich. Wäre es sinnvoll die Fotovoltaikanlage auf meinen Freund umzuschreiben? Vielen Dank.
von Josi-li am 16.10.2017, 13:40