Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe aufgrund meiner Kliniktätigkeit ein absolutes BV erteilt bekommen. Aufgrund der stressigen Arbeitsbedingungen habe ich immer auf der Arbeit Krämpfe bekommen und teilweise Blutungen.
Nebenbei mache ich noch die Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Dort habe ich die Beschwerden nicht. Ich kann dort die Arbeit und Pausen nach meinem Befinden einteilen. Ich arbeite nicht mehr als 10 Stunden. Darf ich die Tätigkeit weiter fortführen? Da ich bei der Tätigkeit keine Beschwerden habe?
Kann meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot nur für eine Arbeitsstelle ausstellen?
Ich bedanke mich im Voraus!
Mitglied inaktiv - 27.10.2022, 22:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nur für eine Arbeitsstelle
S.u.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2022
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nur für eine Arbeitsstelle
Hat Frau Bader doch schon beantwortet?!
von
KielSprotte
am 28.10.2022, 03:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nur für eine Arbeitsstelle
Hallo,
das kommt auf die Formulierung des BV an. Wenn Du ein absolutes BV hast, darfst Du gar nichts arbeiten, wenn Du ein spezifisches/an eine bestimmte Tätigkeit gebundenes BV hast, gilt das eben nur dafür.
Im ersten Fall "hast Du Pech gehabt" auch für Deine zweite Stelle, im zweiten Fall könntest Du dort weiter arbeiten.
Da musst Du in die genaue Formulierung gucken.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 28.10.2022, 05:51