Guten Tag.
Meine Frau befindet sich momentan in Elternzeit (3 Jahre)
Nun wollte sie auf 450 Euro eine neue Arbeitsstelle annehmen und hat einen Vertrag gemacht.
Jetzt ist sie jedoch wieder schwanger und als Fahrlehrerin besteht ab dem 3. Monat ein Beschäftigungsverbot.
Vertrag ab 1.12. und Beschäftigungsverbot ab 27.11.
Steht ihr dann trotzdem Geld zu? 450 Euro wären vertraglich fix gewesen.
Gruß Jochen
von
Teacher2711
am 09.11.2017, 13:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Antritt einer neuen Arbeitsstelle auf 450 Euro
Hallo,
der Arbeitgeber kann sie nach Ablauf des dritten Monats, nicht ab dem dritten Monat,natürlich anderweitig einsetzen, und zwar in den theoretischen Stunden oder in Verwaltungstätigkeiten.Wenn dies nicht möglich ist, stehen ihr die 450 € zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Antritt einer neuen Arbeitsstelle auf 450 Euro
1. Auch hier gilt wie bei jeder Gefährdungsbeurteilung: der AG muss zunächst prüfen, ob es eine Umsetzmöglichkeit gibt. Sie kann gefährdungsfrei Abendkurse durchführen, in der Zeit z.B. von 18 bis 20 Uhr. Oder auch schriftliche Prüfungen abnehmen. Wenn diese Art der Tätigkeit möglich ist, darf der AG kein BV aussprechen.
2. Mit dem neuen MuSchG ab 1.1.2018 ist eine Tätigkeit auf Beförderungsmittel nicht mehr per se als gefährdend eingestuft, sondern es muss jeder Einzelfall beurteilt werden. Es ist gut möglich, dass bei der Gefährdungsbeurteilung kein BV resultiert, sondern z.B. das Fahren so lange noch als unschädlich angesehen wird, bis der Sicherheitsgurt mit dem Bauch Probleme macht. Immerhin ist es nur eine geringfügige Beschäftigung und wahscheinlich keine 8 Stunden pro Tag.
3.Sollte tatsächlich ein BV ausgesprochen werden, erhält sie die 450 Euro Mutterschutzlohn.
Mitglied inaktiv - 09.11.2017, 14:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Antritt einer neuen Arbeitsstelle auf 450 Euro
Sind die Daten richtig eingetragen?
Ihre Frau hat einen Vertrag der ab 01.12 beginnt und ab 27.11 geht sie dann ins BV?
Das ist ehrlich gesagt schon heftig, vermutlich hat Sie den Vertrag schon schwanger unterschrieben und jetzt möchten Sie wissen ob ihr das Geld ohne einen Tag gearbeitet zu haben zusteht?
Als Ehemann sind's Sie verpflichtet für den Unterhalt. Ganz ehrlich mag sein ,dass es rechtlich gesehen ausreicht da Ansprüche zu haben aber die doofen sind wir , denn die Algemeinheit zahlt das BV
von
studimama2012
am 09.11.2017, 17:03