hallo Frau Bader, noch eine Frage bzgl. des Resturlaubes nach dem Elternjahr: Muß mir der AG auch den Resturlaub bezahlen, wenn ICH nach dem Elternjahr kündige? Oder ist das nur der Fall, wenn ich gekündigt werde? Danke
Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 10:16