Hallo! Im Oktober endet meine Elternzeit. Ich habe noch Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverbot. Im BEEG habe ich es so verstanden, dass ich diesen bis zum Ende des Folgejahres nehmen darf, also Ende 2024. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich den Urlaub bis Ende 2023 nehmen muss, da sie Vollanwender des TVÖD sind und die Urlaubsregelung dort eine andere ist. Ist dies so korrekt, dass in diesem Fall die Regelungen des TVÖD über denen des BEEG stehen? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!
von Zweifachmama2021 am 22.09.2023, 10:24