Liebe Frau Bader und andere Wissende,
ich habe vor ab April2011 wieder zu arbeiten,Baby dann 1 J.,mein Vertrag läuft nur noch bis Juli 2011.Falls mein Arbeitgeber mir im April keine passende Stelle anbieten kann,möchte statt 33 Std nur noch 20 Std arbeiten,steht mir dann Arbeitslosengeld zu ??Und wie ist das wenn mein Vertrag nicht verlängert wird,was steht mir dann ab Juli zu??Alg1 oder Alg2???Habe bis zum Mutterschutz gearbeitet.Danke für hilfreiche Antw..
Mitglied inaktiv - 26.12.2010, 13:23
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitslosengeld???
Hallo,
Ihnen steht ArbGeld I zu, aber nur anteilig für die Stunden, die Sie arbeiten möchten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.12.2010
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitslosengeld???
Hallo
Du bekommst das an ALG 1, wie Du dem Arvbeitsmarkt auch zur Verfügung steht.
Beispiel : Vollzeit , was Du bisher gearbeitet hast stünden Dir 1000 Euro zu.
Du meldest Dich arbeitssuchend , aber eben nur für Teilzeit ( 20 Stunden ) , so bekommst Du nur 500 Euro.
So habe ich es hier gelernt.
ALG2 musst Du nur dann beantragen, wenn Du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, die ist für ALG 1 erforderlich.
Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 12:04
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitslosengeld???
Damke für deine Antw....Wie ist das denn wenn ich selber künige,steht mir dann trotzdem ALG1 zu ???
Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 23:46
Antwort auf:
Nach Elternzeit Arbeitslosengeld???
Hallo
Das weiß ich nicht, es gibt ja diese Sperren beim Arbeitsamt, wenn man selbst kündigt.
Würde ich auch nicht machen glaube ich wegen versicherungstechnischen Dingen, aber wie genau sich das zusammensetzt ( Krankenkasse etc. ) weiss ich nicht.
Es sei denn Du hast dann übergangslos einen neuen Job.
Ich würde den Vertrag dann auslauen lassen, aber vielleicht wird er ja auch verlängert ?
3 Monate vor Ablauf muss man sich ja eh beim Amt arbeitssuchend melden.
Mitglied inaktiv - 28.12.2010, 07:46