Liebe Frau Bader,
ich bin im 7. Monat schwanger (1. Baby) und muss mich nun um die Planung der Elternzeit kümmern. Vor meiner Schwangerschaft war ich als Flugbegleiterin tätig. (berufsbedingtes Beschäftigungsverbot ab Schwangerschaftsmeldung)
Wenn ich nur 1 Jahr Elternzeit beantrage und in diesem Jahr erneut schwanger werde (ohne dazwischen gearbeitet zu haben), erhalte ich dann bis zur Geburt des 2. Kindes eine Fortzahlung meiner Firma wie in der 1. Schwangerschaft? Oder muss ich unbezahlt zuhause bleiben?
Was ist die beste Lösung, wenn man sich im Anschluss ein 2. Baby wünscht?
Ich bedanke mich im Voraus und hoffe, Sie können mir weiterhelfen - liebe Grüße, ampi_muc
von
ampi_muc
am 19.07.2013, 13:08
Antwort auf:
Lohnfortzahlung 2. Schwangerschaft
Hallo,
ja. Wenn es aber mit der neuen SchwS nicht klappt, haben Sie keinen Anpruch auf verlängerung der EZ. Das ist hoch gepokert
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Lohnfortzahlung 2. Schwangerschaft
Bei Wunsch nach 2 Kindern ist es dann in Deinem Job finanziell am besten exakt zum ersten Geburtstag wieder schwanger zu sein. Dann wechseln sich Elterngeld und Lohnfortzahlung ab.
Bist Du allerdings nicht schwanger müsstest Du dann Vollzeit wieder arbeiten gehen.
Du bekommst nur das, was vertraglich geregelt ist bis dahin.
Nimmst Du nur ein Jahr und wirst dann nicht schwanger, steht Dir keine weitere Elternzeit zu, es sei denn der AG stimmt zu.
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2013, 18:46
Antwort auf:
Lohnfortzahlung 2. Schwangerschaft
Vielen Dank für Ihre Antworten - Sie haben mir sehr weitergeholfen!
Und wenn ich in der Elternzeit (sei es im 1. oder 2. Jahr Elternzeit) erneut schwanger werde? Bekomme ich dann auch wie in der 1. Schwangerschaft Geld vom AG?
von
ampi_muc
am 23.07.2013, 12:15