Wie stehen die Erfolgsaussichten des Begehren eines nicht-deutschen, -deutschsprechenden Vaters nach 10 Jahren (7 davon getrennt) das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen? Beinhaltet eine möglicherweise positiv ausfallende Entscheidung automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Erhöhen sich seine Erfolgsaussichten gar, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, wenn die Kindsmutter mit dem Kind das Bundesland und das Sozialumfeld verlassen hat, um mit ihrem Freund zusammenzuziehen?
Welche Gründe sprächen gegen eine Änderung des Sorgerechts?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 12:24
Antwort auf:
Klage auf Gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
die Eltern sind nicht verheiratet? Dann hat er zZ keine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht. Und auch keine Chance auf ein Aufenthaltsbestimmungsrecht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2010
Antwort auf:
Klage auf Gemeinsames Sorgerecht
Vielen Dank,
die Eltern sind nicht verheiratet. Der Kindsvater ist erbost, daß die Kindsmutter umgezogen ist. Sie hat ihn über den Umzug als auch die wesentlichen Details das Kind betreffend informiert. Er lehnt jedoch jede persönliche Kommunikation ab und hat sie per e-mail informiert, gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht einklagen zu wollen.
Kindsmutter ist nun in heller Panik. Daher, danke noch mal.
Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 12:41
Antwort auf:
Klage auf Gemeinsames Sorgerecht
Hallo nochmal,
locker bleiben. Da hat er im Moment keine Chance. Wer weiß, wann das gesetz geändert wird
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2010
Antwort auf:
Klage auf Gemeinsames Sorgerecht
Hallo
Korrigiere ungern, aber mein Mann hat nun das gemeinsame Sorgerecht in die Wege geleitet.
Die Gerichte und auch Jugendämter sind gehalten es umzusetzen.
Er hatte nun einen Termin beim Jugendamt, der zu nix führte , weil Kindesmutter sich verweigert.
Extra wegen dem gemeinsamen Sorgerecht.
Nun geht der Antrag vors Familiengericht, das ist wohl der aktuelle Weg.
Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird da bleiben wo das KInd lebt.
Das eine hat mit dem anderen soweit ich weiss nichts zu tun, solange es das gemeinsame und nicht alleinige Sorgerecht ist.
Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 19:00