Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt bei Wechselmodell

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt bei Wechselmodell

Tessy77

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Guten Tag Frau Bader , unser Sohn wird 50/50 von uns betreut , Unterhalt wird gegenseitig nicht gezahlt und muss doch auch nicht gezahlt werden oder ? Die Wohngeldstelle verlangt trotzdem von meinem Exmann die Einkünfte , er ist in Rente und reagiert da sehr empfindlich . Um Ärger zu vermeiden hab ich den Antrag nicht weitergeführt, bin ich verpflichtet diese Angaben zu machen , bzw stimmt es wirklich das man trotz Wechselmodell Unterhalt zahlen muss ? Das Kindergeld bekomme ich , dafür zahle ich allein die Hortgebühren, Musikschule usw. vielen Dank für Ihren Rat 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, auch beim Wechselmodell wird Unterhalt gezahlt. Aber eben zT verrechnet. Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin,   wenn du Geld vom Steuerzahler beantragst muss zuvor sichergestellt werden, dass nicht der vorrangig zuständige Partner/Kindsvater verpflichtet und in der Lage ist Unterhalt zu zahlen und so eine Bedürftigkeit zu vermeiden. Und Wechselmodell bedeutet nicht, dass kein Unterhalt fließt. Nur, weil dein Ex da "empfindlich" reagiert bin ich nicht willens, diese Empfindlichkeit mit meinen Steuergeldern zu finanzieren.   Und natürlich bist du nicht verpflichtet dieses Angaben zu machen. Du bekommst dann nur eben kein Wohngeld.   floe


Tessy77

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Nur zur Info, ich bin auch Steuerzahler, gehe 32 Stunden arbeiten, mehr kann ich aus gesundheiltichen Gründen nicht, deshalb reicht in der heutigen Zeit als Alleinverdiener mein Gehalt nicht.


la-floe

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ja und? Das ändert nichts daran, dass du entweder mit dem auskommen musst, was du hast oder der KV seine Empfindlichkeiten woanders ausleben muss.


Tessy77

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Für mich war es neu , wir haben seit 8 Jahren das WM und es hieß immer , man zahlt gegenseitig kein Unterhalt , da jeder für das Kind finanziell aufkommt , wir sind beide ausgestattet was Kleidung und Schuhe etc. angeht. Habe noch nie gehört , das in diesem Fall Unterhalt fällig ist . 


3wildehühner

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Doch, selbstverständlich müsst ihr euch gegenseitig Unterhalt für das Kind zahlen. Wenn du mehr verdienst als er, bist du unter Umständen Unterhalt für das Kind an ihn schuldig. Und wenn er mehr hat als du, ist er dir Unterhalt für das Kind schuldig. Was ihr macht, solange ihr keine weiteren Gelder vom Staat haben möchtet, ist natürlich eure Privatsache. Aber sobald das Sozialsystem belastet werden soll, müsst ihr natürlich alle finanziellen Dinge offen legen!


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