Frage: Kindesunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, wir benötigen Ihre Hilfe in einer Frage zum Kindesunterhalt. Mein Mann hat ein 8-jähriges Kind aus 1. Ehe und zahlt Unterhalt. Wir haben im vergangenen Monat geheiratet und erwarten im September unser 1. gemeinsames Kind. Nun unsere 1. Frage: wirkt sich die neue Ehe und die Geburt des Kindes auf die Unterhaltszahlung des Kindes aus erster Ehe aus? 2. Frage: Die Ex-Frau meines Mannes verlangt mehr Unterhalt, da sich die Unterhalts-Richtlinien zum 01.07.2003 geändert haben sollen. Stimmt das ? 3. Frage: Das Kind aus 1. Ehe lebt zum Teil auch bei uns. Wir kommen also für Ernährung, Kleidung und Bedürfnisse des Kindes auf. Es hat ein eigenes Kinderzimmer bei uns. Kann man das auf den Unterhalt anrechnen ? Die Ex-Frau hat aber kein eigenes Einkommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Anja

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 11:14



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, das ist so ok. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2003



Antwort auf: Kindesunterhalt

1.Da dann 2 unterhaltsberechtigte Kinder da sind wird der Unterhalt fürs erste Kind entsprechend der Düsseldorfer Tabelle etwas runtergesetzt! 2.Ja der Unterhalt hat sich zum 1.7. erhöht! 3.Nein kann man normalerweise nicht! Ich denke da müßte das Kind schon mindestens die Hälfte der Zeit bei euch leben

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 12:23



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