Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein Unterhaltstitel hat die Basis des alten Arbeitgebers und des dort erhaltenen Gehalts. Was soll ich tun? Was ist der sichere Weg damit der Unterhalt kontrolliert und ggfs angepasst wird? Der Unterhalt soll nach genehmigten Antrag eigentlich bis zum 18. Lebensjahr gepfändet werden. Ich habe da jetzt noch 6 Jahre offen, da Sohn 12 Jahre ist. Abänderungsklage? Gerichtsvollzieher? Jungendamt? Welche Schritte können Sie mir raten? Wie komme ich an den neuen Arbeitgeber? Ich möchte auf jeden Fall dass der Kindesunterhalt auch künftig gepfändet wird, weil der Vater vor der Pfändung oft nicht gezahlt hat. Zudem habe ich noch eine andere Lohnpfändung beim Kindsvater offen. Darum gehts um 2565 Euro die noch zu pfänden sind. Aber das geht ja jetzt auch nicht weil der alte Arbeitgeber nicht mehr dafür zuständig ist. Ich hoffe um Ihre Hilfe.

von Marlis Jungert am 11.09.2022, 22:54



Antwort auf: Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo, schreiben Sie ihn mit Einschreiben an und fordern ihn auf, Auskunft zu erteilen über AG und Lohn. Ist der Lohn gleich/ niedriger, brauchen Sie nichts zu tun. Ist der Lohn höher oder meldet er sich nicht, würde ich einen Fachanwalt aufsuchen zwecks neuer Berechnung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2022



Antwort auf: Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Das ist eigentlich relativ einfach Wenn ich dich nicht verstanden habe: Titel wurde 2019 erstellt Berechnungsgrundlage war sein Gehalt damals Er hat trotzdem nicht gezahlt, also bist du direkt in die Lohnpfändung gegangen? Wenn alle drei Fragen mit Ja beantwortet wurden, dann finde ich es relativ einfach: Nimm den Original Unterhaltstitel, und gehe zu dem Gerichtsvollzieher am Wohnort des KV. Dazu musst du ein Schreiben aufsetzen, seit wann du keinen Unterhalt mehr bekommen hast. Dann bitte Gerichtsvollzieher Direkt bei den KV finden, und auch gegebenenfalls herausfinden wo er arbeitet, es hilft wenn du es weißt, aber wenn nicht ist das der Job des Gerichtsvollziehers. Das ganze sollte dich nicht mehr als 30-40 € kosten (wenn ich es richtig im Kopf habe). Zusätzlich kannst du zum Jugendamt gehen und um eine Neuberechnung des Unterhalts bitten, das kann parallel zu dem obigen laufen. Wobei ich da immer noch rate: steht im Jugendamt auf den Füßen, stelle sicher dass sie Fristen fordern und dann auch nachfassen. Stelle sicher dass seine Angaben alle Korrekt sind. Grundsätzlich schuldet ihr nur den Unterhalt dem Titel vermerkt wurde. Und selbst wenn jetzt neu berechnet wird, dann werden in der Regel die letzten zwölf Monate zu Grunde gelegt, gegebenenfalls lohnt es sich also noch etwas zu warten… Wenn er jetzt wirklich so viel mehr verdient… ich habe das alles durchexerziert… Alles gute! D

von desireekk am 12.09.2022, 23:43



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