Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Wäschesäcken

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die Sachbearbeiterin beim JA geht grundsätzlich nicht ans Telefon, jeder Kontakt erfolgt per Email. Nach 2,5 Monaten habe ich nachgefragt, wie denn der Sachstand ist. Als Antwort kam nur, dass Unterlagen bei Ihr eingetroffen wären, aber noch offene Fragen mit der Gegenseite bestünden. Als ich mich erkundigte, welche dies wären, teilte die Dame mir per Email mit, dass ich ich aber keinerlei Auskunft hierüber erhalten dürfe. Auch eine Akteneinsicht wurde mir verwehrt. Mittlerweile kommt gar keine Antwort mehr. Am Telefon ist sie nicht erreichbar, auch nicht über Kollegen. Wie kann ich weiter vorgehen? Gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeit zu beklagen? Habe ich als Mutter tatsächlich kein Recht, die Unterlagen zu sichten? LG, Verena Pirkl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, als Fachanwalt habe ich nicht das beste Bild von den Berechnungen vom Jugendamt. Nicht böse gemeint, aber das sind idR Sachbearbeiter, wenn ich das mit meiner Ausbildung vergleiche ist das eher wenig (natürlich gibt es, wie überall, gute und schlechte Mitarbeiter). Ich würde das rückgängig machen und mir einen Fachanwalt vor Ort suchen. wenn Sie bedürftig sind kann das über einen Beratungshilfeschein laufen (beim AG zu beantragen). Liebe Grüße NB


Lena_1922

Beitrag melden

Lass dir den Vorgesetzen geben :-) du hast ein Recht auf Akteneinsicht. Tröstlich, ab dem Datum der Aufforderung muss ggfls der neue/höhere Satz bezahlt werden, da rechnet sich die Verzögerung nicht.


Pamo

Beitrag melden

Kontaktiere das betreffende Amt schriftlich per Einschreiben. Diese Beschwerden werden bearbeitet. Alle anderen, die man abwimmeln kann, müssen warten: Personalnot.


desireekk

Beitrag melden

Hast du gebeten, den Unterhalt neu zu berechnen oder hast du tatsächlich eine Beistandschaft eingerichtet? Ich würde drin dazu raten, nur den Unterhalt durch das Jugendamt Neuberechnung zu lassen, denn durch die Beistandschaft gibst du einige Rechte ab. Wende dich schriftlich per Einschreiben an das Jugendamt und setze Ihnen eine Frist von 14 Tagen, dir schriftlich mitzuteilen, was der aktuelle Stand ist, und mit welchen Fristen der KV angeschrieben wurde. Ich hab jedes Mal sofort am Tag nach Fristablauf wieder das Jugendamt kontaktiert und nachgefragt, ob die Unterlagen eingegangen sind. Und wenn nicht, welche Nachfrist gesetzt wurde und bis wann ich Bescheid erwarten kann. Wenn das nicht funktioniert: würde ich mich zuerst an den Vorgesetzten wenden, und wenn das wirklich nicht klappt, kann man immer noch eine Untätigkeitsklage einreichen. Das würde ich allerdings zuerst schriftlich ankündigen, oft hilft das schon mal damit, was vorwärts geht… Alles Gute! D


Wäschesäcken

Beitrag melden

Hallo, vielen lieben Dank für die Antworten! Ich wusste nicht, dass eine Neuberechnung des Unterhaltes auch OHNE Beistandschaft geht? Mir wurde im JA gesagt, ich müsse diese ausfüllen? Kann man das rückwirkend ändern?


TonyMakkaroni

Beitrag melden

@desireekk welche Rechte tritt man da ab? Ich habe nur Unterhalt berechnen lassen ohne Beistandschaft. Sollte der KV aber nicht mehr zahlen, muss ich auch eine Beistandschaft einrichten.


Mausi 36

Beitrag melden

Beschwerde wegen Untätigkeit bei der Leitung einreichen. Alles Gute!


desireekk

Beitrag melden

Du kannst eine Beistandschaft jederzeit kündigen. Das Kind hat ein Recht auf Unterstützung des Jugendamtes zur Berechnung des Unterhalts. das hat mit der Beistandschaft nichts zu tun. Du kannst dann einen Titel ausstellen lassen, auch darauf hat das Kind ein Recht. VG D


desireekk

Beitrag melden

Nein, wenn der KV nicht zahlt, nimmt man den Titel und geht zum zuständigen Gerichtsvollzieher und lässt vollstrecken. Been there done that, hat mich genau NULL € gekostet. Ja, dazu braucht es einen Titel, der über das Jugendamt erstellt wird, OHNE dass man eine Beistandschaft haben muss. Dynamischer Titel über den 18. Geb hinaus. VG D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...

Hallo ich habe einen Brief bekommen das eine Meldung wegen Kindswohlgefährdung vorliegt. Was nicht an dem ist da ich mit Jugendamt schon lange zusammen arbeite. Ich habe keine Bedenken und am Telefon sagte mir das ich mir keine Sorgen machen muss. Jetzt sagte man mir von einer Bekannten das ich gezwungen bin das U Heft zu zeigen. Ist das richtig?  ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Wohnverhältnisse. Leider kann ich mir als Freiberufler nur eine 2-Zimmer-Wohnung leisten. Ich suche schon ewig eine 3-ZImmer-Wohnung, kann aber 1300 Euro monatlich nicht stemmen. Zumal der Kindesvater nicht regelmäßig Unterhalt und auch nur den geringsten Betrag von 355 Euro bezahlt, ob ...

Hallo Frau Nicola Bader ich habe da eine frage mein mann und ich hatten letztes jahr  sehr viele Streitigkeiten haben uns aber immer vernünftig um unsere 6 jährige Tochter gekümmert wir haben dann darauf hin freiwillig eine Familien Hilfe genommen haben immer gut mit mit gemacht aber die Familien Hilfe weil wir hatten zwei gleichzeitig war Dan vor ...

Sehr geehrte Frau Bader ,   Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend und von Anfang an nur Problemen mit meinem Ex Partner .Letzendlich ist der Stand mittlerweile ,dass er die Kinder alle 14 Tage am Wochenende hat und die Ferienzeit geregelt wurden mit dem ( Jugendamt )und nur bei schlimmen Fällen verschoben /abgesagt wird . Die Termine bei dem Ju ...

Guten Tag,    ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter.    Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre.    Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigk ...

Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...

Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe beim Jugendamt angegeben , dass die Mutter meiner Kinder Drogenkonsum im Beisein der Kinder betreibt und nun nun meint das Jugendamt, dass das dann offiziell gemacht werden muss und übers Gericht laufen muss .  Wie läuft das dann ab ?   Mit freundlichen Grüßen  Watergate 

Sehr geehrte frau Bader, Ich habe Probleme mit dem Jugendamt. Die versuchen mir die ganze zeit in meinen job einzumischen und wollen mir vorschreiben wie lange ich als mama arbeiten darf,und wo ich nicht arbeiten darf wie viele stunden ich arbeiten darf . Ich frage mich ob es ein gesetzt gibt das dem jugendamt das verbietet. Und ob die da ...