Wäschesäcken
Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die Sachbearbeiterin beim JA geht grundsätzlich nicht ans Telefon, jeder Kontakt erfolgt per Email. Nach 2,5 Monaten habe ich nachgefragt, wie denn der Sachstand ist. Als Antwort kam nur, dass Unterlagen bei Ihr eingetroffen wären, aber noch offene Fragen mit der Gegenseite bestünden. Als ich mich erkundigte, welche dies wären, teilte die Dame mir per Email mit, dass ich ich aber keinerlei Auskunft hierüber erhalten dürfe. Auch eine Akteneinsicht wurde mir verwehrt. Mittlerweile kommt gar keine Antwort mehr. Am Telefon ist sie nicht erreichbar, auch nicht über Kollegen. Wie kann ich weiter vorgehen? Gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeit zu beklagen? Habe ich als Mutter tatsächlich kein Recht, die Unterlagen zu sichten? LG, Verena Pirkl
Hallo, als Fachanwalt habe ich nicht das beste Bild von den Berechnungen vom Jugendamt. Nicht böse gemeint, aber das sind idR Sachbearbeiter, wenn ich das mit meiner Ausbildung vergleiche ist das eher wenig (natürlich gibt es, wie überall, gute und schlechte Mitarbeiter). Ich würde das rückgängig machen und mir einen Fachanwalt vor Ort suchen. wenn Sie bedürftig sind kann das über einen Beratungshilfeschein laufen (beim AG zu beantragen). Liebe Grüße NB
Lena_1922
Lass dir den Vorgesetzen geben :-) du hast ein Recht auf Akteneinsicht. Tröstlich, ab dem Datum der Aufforderung muss ggfls der neue/höhere Satz bezahlt werden, da rechnet sich die Verzögerung nicht.
Pamo
Kontaktiere das betreffende Amt schriftlich per Einschreiben. Diese Beschwerden werden bearbeitet. Alle anderen, die man abwimmeln kann, müssen warten: Personalnot.
desireekk
Hast du gebeten, den Unterhalt neu zu berechnen oder hast du tatsächlich eine Beistandschaft eingerichtet? Ich würde drin dazu raten, nur den Unterhalt durch das Jugendamt Neuberechnung zu lassen, denn durch die Beistandschaft gibst du einige Rechte ab. Wende dich schriftlich per Einschreiben an das Jugendamt und setze Ihnen eine Frist von 14 Tagen, dir schriftlich mitzuteilen, was der aktuelle Stand ist, und mit welchen Fristen der KV angeschrieben wurde. Ich hab jedes Mal sofort am Tag nach Fristablauf wieder das Jugendamt kontaktiert und nachgefragt, ob die Unterlagen eingegangen sind. Und wenn nicht, welche Nachfrist gesetzt wurde und bis wann ich Bescheid erwarten kann. Wenn das nicht funktioniert: würde ich mich zuerst an den Vorgesetzten wenden, und wenn das wirklich nicht klappt, kann man immer noch eine Untätigkeitsklage einreichen. Das würde ich allerdings zuerst schriftlich ankündigen, oft hilft das schon mal damit, was vorwärts geht… Alles Gute! D
Wäschesäcken
Hallo, vielen lieben Dank für die Antworten! Ich wusste nicht, dass eine Neuberechnung des Unterhaltes auch OHNE Beistandschaft geht? Mir wurde im JA gesagt, ich müsse diese ausfüllen? Kann man das rückwirkend ändern?
TonyMakkaroni
@desireekk welche Rechte tritt man da ab? Ich habe nur Unterhalt berechnen lassen ohne Beistandschaft. Sollte der KV aber nicht mehr zahlen, muss ich auch eine Beistandschaft einrichten.
Mausi 36
Beschwerde wegen Untätigkeit bei der Leitung einreichen. Alles Gute!
desireekk
Du kannst eine Beistandschaft jederzeit kündigen. Das Kind hat ein Recht auf Unterstützung des Jugendamtes zur Berechnung des Unterhalts. das hat mit der Beistandschaft nichts zu tun. Du kannst dann einen Titel ausstellen lassen, auch darauf hat das Kind ein Recht. VG D
desireekk
Nein, wenn der KV nicht zahlt, nimmt man den Titel und geht zum zuständigen Gerichtsvollzieher und lässt vollstrecken. Been there done that, hat mich genau NULL € gekostet. Ja, dazu braucht es einen Titel, der über das Jugendamt erstellt wird, OHNE dass man eine Beistandschaft haben muss. Dynamischer Titel über den 18. Geb hinaus. VG D
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