Liebe Frau Bader,
Ich hoffe sie können mir weiter helfen...
Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Kann das sein?
Liebe Grüße
von
Tiegerlilly
am 02.03.2022, 23:42
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
grundsätzlich kann er die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro kann er in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden.
Dafür braucht er aber nicht Ihre Lohn-Abrechnungen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2022
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Bei wem lebt das Kind?
Wer zahlt wem Kindesunterhalt?
von
Pamo
am 03.03.2022, 06:07
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Das Kind ist 3 Jahre und lebt bei mir. Den Unterhaltszahlungen mir gegenüber als Mutter kommt er nicht nach.
von
Tiegerlilly
am 03.03.2022, 07:41
Antwort auf:
Kindesunterhalt
nee, brauch er nicht. Das ist Unsinn
floe
von
la-floe
am 03.03.2022, 09:07
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Schwachsinn.
Es gibt ja auch bei seiner Steuererklärung gar kein Feld, in das er dein Einkommen eintragen könnte.
Wir waren vor der Hochzeit jahrelang Klasse I mit Kind, da habe ich nie das Einkommen meines Partners angegeben oder umgekehrt.
Er soll einfach seine Angaben machen zum Kind, den gezahlten Unterhalt usw., den Rest suchst sich das FA im Zweifel selbst zusammen. Und du gibst bitte an, dass er nicht mind. 75% des Unterhalts beisteuert, dann gehört dir der Freibetrag eh!
von
Tini_79
am 03.03.2022, 13:42
Antwort auf:
Kindesunterhalt
owt
von
cube
am 03.03.2022, 14:21
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Nein wir waren nie verheiratet und haben nie zusammen gewohnt.
von
Tiegerlilly
am 03.03.2022, 21:50