Tiegerlilly
Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Kann das sein? Liebe Grüße
Hallo, grundsätzlich kann er die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro kann er in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden. Dafür braucht er aber nicht Ihre Lohn-Abrechnungen. Liebe Grüße NB
Pamo
Bei wem lebt das Kind? Wer zahlt wem Kindesunterhalt?
Tiegerlilly
Das Kind ist 3 Jahre und lebt bei mir. Den Unterhaltszahlungen mir gegenüber als Mutter kommt er nicht nach.
la-floe
nee, brauch er nicht. Das ist Unsinn floe
Tini_79
Schwachsinn. Es gibt ja auch bei seiner Steuererklärung gar kein Feld, in das er dein Einkommen eintragen könnte. Wir waren vor der Hochzeit jahrelang Klasse I mit Kind, da habe ich nie das Einkommen meines Partners angegeben oder umgekehrt. Er soll einfach seine Angaben machen zum Kind, den gezahlten Unterhalt usw., den Rest suchst sich das FA im Zweifel selbst zusammen. Und du gibst bitte an, dass er nicht mind. 75% des Unterhalts beisteuert, dann gehört dir der Freibetrag eh!
cube
owt
Tiegerlilly
Nein wir waren nie verheiratet und haben nie zusammen gewohnt.
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