Frage: Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Kann das sein? Liebe Grüße

von Tiegerlilly am 02.03.2022, 23:42



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, grundsätzlich kann er die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.744 Euro kann er in der Steuererklärung 2021 steuerlich geltend gemacht werden. Dafür braucht er aber nicht Ihre Lohn-Abrechnungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2022



Antwort auf: Kindesunterhalt

Bei wem lebt das Kind? Wer zahlt wem Kindesunterhalt?

von Pamo am 03.03.2022, 06:07



Antwort auf: Kindesunterhalt

Das Kind ist 3 Jahre und lebt bei mir. Den Unterhaltszahlungen mir gegenüber als Mutter kommt er nicht nach.

von Tiegerlilly am 03.03.2022, 07:41



Antwort auf: Kindesunterhalt

nee, brauch er nicht. Das ist Unsinn floe

von la-floe am 03.03.2022, 09:07



Antwort auf: Kindesunterhalt

Schwachsinn. Es gibt ja auch bei seiner Steuererklärung gar kein Feld, in das er dein Einkommen eintragen könnte. Wir waren vor der Hochzeit jahrelang Klasse I mit Kind, da habe ich nie das Einkommen meines Partners angegeben oder umgekehrt. Er soll einfach seine Angaben machen zum Kind, den gezahlten Unterhalt usw., den Rest suchst sich das FA im Zweifel selbst zusammen. Und du gibst bitte an, dass er nicht mind. 75% des Unterhalts beisteuert, dann gehört dir der Freibetrag eh!

von Tini_79 am 03.03.2022, 13:42



Antwort auf: Kindesunterhalt

owt

von cube am 03.03.2022, 14:21



Antwort auf: Kindesunterhalt

Nein wir waren nie verheiratet und haben nie zusammen gewohnt.

von Tiegerlilly am 03.03.2022, 21:50



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