LuLu2020
Hallo, mein ExPartner zahlt seit letztem Jahr nun Unterhalt für unseren knapp 17 jährigen Sohn. Dieser bekommt Taschengeld i. H. v. 70,00€ von seinen Großeltern + Zuwendungen von ca. 50-100€(mir, Oma, Vater..) monatlich. Nun sagt er, dass er es fair fände, wenn er was vom Unterhalt bekommt. Ist der Kindesunterhalt für ihn oder für mich, um ihn "zu unterhalten"? Mfg
Hallo, er kann das gerne komplett bekommen, wenn er dann sein Essen, Kleidung usw selber bezahlt. Nein, natürlich bekommen Sie das Geld. Das ist ja nicht für Spökes, sondern für die oben aufgezählten Dinge. Aber meine Tochter, ebenfalls 17, hätte auf die gleiche Idee kommen können. Liebe Grüße NB
Soie
Er ist für Dich. Erst ab 18 wird er an das Kind gezahlt.
peekaboo
Wohnung/Zimmer und Essen für das Kind stellt ist das dann ein "persönliches Hobby"? Nicht falsch verstehen, aber in manchen Gegenden braucht man diesen Unterhalt, um die Wohnungs-/Lebenskosten zu bestreiten.... wie läuft das Rein allgemein gefragt... Unser "kleiner" 18 jähriger wohnt noch bei uns und selbstverständlich wird er von uns versorgt ohne Zuzahlung... aber wenn ein Elternteil alleine ist und man nur den Mindestunterhalt bekommt für das Kind und das dann noch an das Kind ausgezahlt wird.... "Grübel"... dann wird das Geld ja noch knapper... Bitte keine Anfeindungen, sondern Angaben, wie so etwas läuft
WonderWoman
@ peekaboo ich nehme an dein kind ist noch schüler oder zumindest in der ausbildung? aber was würdest du tun wenn dein kind die ausbildung abgeschlossen hat und 2k netto pro monat hat? hätte es dann die 2k als taschengeld und du würdest weiterhin die vollverpflegung zahlen? ein volljähriges kind hat die wahl wen es für kost und logis bezahlt. man geht davon aus dass ein kind in dem alter einsichtig genug ist um zu wissen dass der betreuende elternteil kosten hat. und man geht davon aus dass man sich zwischen erwachsenen einigen kann. wobei ja die wenigsten eltern sich eine kleinere wohnung suchen wenn das kind auszieht. deswegen ist miete wohl eher theoretisch. die verbrauchskosten sollte man aber aufschlüsseln und besprechen können, oder? gegenzurechnen ist ja auch welche kosten die eltern hätten wenn das kind zur ausbildung auszieht. wenn eltern und volljähriges kind sich nicht einigen können könnte man das berechnen. zur ausgangsfrage: das geld steht bis zur volljährigkeit dem betreuenden elternteil zu.
ZoeSophia
Rechtlich keine Ahnung, aber setz dich mit dem Kind hin und zeig ihm die Kosten auf was Wohnen, Essen, Wäsche, Strom, Internet und was weiss ich noch so alles, generiert. Vielleicht hilft dem Kind das ja, zu verstehen, des eben alles, auch wohnen bei Mama, kostet! Manch einem hilft es zu verstehen, wenn man es aufzeigt, schriftlich, und nicht nur davon spricht… einfache eine ganz simple „Milchmädchen-Rechnung“….
peekaboo
Wenn ein Kind 2000 Euro verdient, bezweifele ich, dass es Unterhalt von den Eltern bekommt.... aber in diesem Fall wenn der 18 jährige Schuler bei einem Elternteil wohnt und er den Unterhalt für sich bekommt, fehlt es ja im Haushalt des Alleinerziehenden... das meinte ich... wie sieht das rechtlich aus
Soie
Kann man alles googlen: https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/ Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend. Der Elternteil, bei dem der Schüler wohnt, kann das, was er zahlen muss, aber mit Kost- und Taschengeld verrechnen.
LuLu2020
Er ist weder volljährig, noch verdient er eigenes Geld. Er ist knapp 17 und Schüler.
peekaboo
Das Kind lebt weniger Geld zu Verfügung, wenn der Sprössling es auf den Kopf hat.... übertrieben gesprochen....
Soie
Hatte ich oben ja geschrieben das mit 17 dem Unterhallt noch die Mutter bekommt. Mein weiterer Beitrag bezog sich auf peekaboo und die Nachfrag wie das ist ab 18.
Soie
Frag das mal alleinerziehende mit Kindern Ü 18 wie es in der Praxis aussieht.
peekaboo
den bekam er, musste sich aber vorab eine eigene Bleibe suchen... Zum Glück hatte er sich nach ein paar Monaten besonnen....
desireekk
Hallo, Solche Anwandlungen hatten meine Buben auch… Ab 18 steht im Kinder Unterhalt direkt zu, von beiden Eltern. Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, muss es ab dann aber theoretisch auch zu Miete, Verpflegung, mit Nebenkosten, etc. beitragen. Und ich finde durchaus dass man eine Art Miete von einem Erwachsenen Kind erwarten darf. Wenn man einen Partner kennen lernt, und er bei einem einzieht, teilt man sich doch dann auch die Miete in der Reding, oder? So ist das nun mal in einer Gemeinschaft, man macht sich gegenseitig das Leben etwas leichter gerade insbesondere dann wenn man ein vollwertiges (erwachsenes) Mitglied der Gemeinschaft sein will . Übrigens auch unter Aufteilung alle anderen Pflichten, wie Wäsche waschen, saugen, sauber machen, Müll rausbringen, Rasenmähen, etc.… Wenn mein Kind Miete abgeben würde, dann würde ich das auf die Seite legen ohne es dem Kind zu sagen. Und irgendwann später kann es das dann wieder bekommen wenn es aussieht als Startkapital. Wichtig wäre mir nur, dass diese jungen Erwachsenen verstehen, dass es nichts umsonst gibt, auch nicht das Leben zu Hause . Sollte der Sohn also wirklich mit 18 meinen dass der Unterhalt ihn ganz alleine gehört: klar das tut er, aber er darf sich dann auch ganz alleine, komplett (!) finanzieren. Nachdem ich damals unserem Sohn eine kurze Rechnung aufgemacht habe (hier wo wir wohnen braucht man auch unbedingt ein Auto, da es keinerlei ÖPNV gibt) und ihr mal kurz die Kosten aufgestellt haben dir ab jetzt zu bezahlen hat, verzichtet er dann doch auf den direkten Unterhalt und lässt sich weiterhin von uns „unterhalten“ :-))) Gruß D
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