Mehlanie
Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhaltspflichtig sei. Ist das richtig so? Oder gibt es da auch eine Grenze ab wann man als "unterhaltsberechtigt" gilt? Freundliche Grüße
Hallo, die KInder gehen der Frau vor. Wenn es einen gerichtlichen Titel gibt, muss er ihn ändern lassen. Liebe Grüße NB
Pamo
Hast du einen Unterhaltstitel für eure drei Kinder? An den muss er sich halten, bis dieser geändert wird. Zur Änderung muss es eine Neuberechnung geben. Sich selber einfach so mal runterstufen geht nicht. Die Ehefrau muss sich überlegen, ob sie in Elternzeit gehen möchte. Der Kindesunterhalt ist ja vorrangig, sie hat nur dann einen Anspruch, wenn er so viel verdient, dass etwas übrig ist nachdem er Kindesunterhalt bezahlt hat. Und das auch nur, wenn die beiden getrennt leben.
Mehlanie
Wir haben keinen Titel für die drei Kinder. Da sein Gehalt aufgrund der Sonderzahlung und Zulagen monatlich schwankt, berechnen wir jedes Jahr neu. Er meint er wäre seiner Frau 3 Jahre unterhaltspflichtig und kann daher noch eine Stufe runter, genauso wie für das Baby.
Mehlanie
Die Die beiden sind verheiratet, wohnen zusammen zur Miete in einem Haus und seine Frau wird in Elternzeit gehen. Wie lange sie geht und wie lange sie Elterngeld bezieht weiß ich nicht. Verdienen tut er ausreichend. Nach Abzug des Unterhalts bleiben ca. 2000€ netto übrig.
Pamo
Schade dass du keinen Titel hast. Dann hol das jetzt nach. Lass den Unterhalt berechnen und titulieren (Rechtsanwalt oder Jugendamt - was immer schneller geht.) Die Zeit ist jetzt dein Feind. Wenn die beiden Tatsachen.schaffen und sie in EZ geht, dann kann man nichts mehr dagegen tun. Außerdem: Fordere ihn schriftlich zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle auf, sonst beruft er sich auf eine mündliche Absprache.
Mehlanie
Aber können die das dann nicht einfach neu berechnen lassen?
Pamo
Klar können die das berechnen lassen - auf eigene Kosten. Aber würdest du dieser Berechnung vertrauen, die womöglich solche idiotischen Faktoren wie Unterhalt für eine nicht getrennt lebende Ehefrau beinhaltet? Ich nicht. Sei klüger und schneller.
Pamo
Du musst es halt titulieren lassen. Das können die nicht tun. ;)
Mehlanie
Aber grundsätzlich funktioniert es ja mit der Unterhaltszahlung gut so. Er berechnet es jedes Jahr nach seiner Sonderzahlung neu, weil die immer unterschiedlich ausfällt. Das Netto wird auch nicht bereinigt, was mir wahrscheinlich auch zugute kommt und das Geld kommt pünktlich. Ich will ja einfach nur wissen, ob er jetzt nach Stufe 4 zahlen kann statt Stufe 6. Diese Frage kann mir irgendwie keiner so richtig beantworten und jeder sagt was anderes. Falls ich es jetzt titulieren würde, wird er noch aufgebrachter und will es nach der Geburt sicherlich neu berechnen lassen... Ich weiß nicht, ob das sein muss.
Terkey235
Die Frage ist eindeutig beantwortet worden und da gibt es auch kein "Jeder sagt was anderes". Frau Bader hat es erklärt: Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor. Es gilt das Rangstufenprinzip, und da stehen die Kinder vor der Ehepartnerin. Erst wenn der Unterhalt für ALLE Kinder abgedeckt ist, kann die Ehefrau einen Anspruch haben, sofern dann noch was übrig ist. ALLE Kinder sind gleichgestellt. Kinder aus erster Ehe zählen also nicht weniger als Kinder aus aktueller Ehe. Und die aktuelle Ehefrau zählt NICHT mehr als die Kinder aus früherer Beziehung. Weitere Kinder muss man sich eben leisten können. Dein Ex kann nicht einfach eine neue Familie gründen und dann bei seinen älteren Kindern kürzen, weil seine Frau gerne drei Jahre zuhause bleiben und versorgt werden möchte. Das hätte sie sich überlegen müssen, bevor sie sich einen Mann mit Altlasten gesucht hat. Das neue Geschwisterchen hat also einen Anspruch. Wenn dein EX so wenig verdient, dass es nicht gleichbleibend für alle Kinder reicht, kann er kürzen. Er kann aber nicht kürzen, um seine Frau zu unterhalten. Kinder sind die wirtschaftlich schwächsten Personen in der Konstellation. Die können nicht einfach arbeiten gehen und für sich selbst sorgen. Die Ehepartnerin könnte es hingegen schon. Das alles ist festgelegt und nachzulesen in § 1609 BGB.
desireekk
Hallo zusammen, es geht hier ja nicht darum, ob er den vollen Unterhalt zahlen kann, sondern wie viel der Unterhalt genau ist: Durch das dritte Kind (ein neuer Unterhaltsberechtigter) rutscht er eine Stufe nach unten, und jetzt stellt sich eben die Frage, ob auch die Ehegattin als unterhaltsberechtigt eingestuft werden soll, damit er noch eine weitere Stufe nach unten rutscht. Es gibt dazu sehr wenig im Netz, denn es ist ja nur eine fiktionale Berechnung. was ich allerdings gefunden hab, lässt durchaus den Schluss zu, dass er die Ehefrau anrechnen kann, wobei es meiner Meinung nach durchaus darauf ankommt, wie viel Elterngeld sie bekommt. Denn wenn sie ein relativ hohes Elterngeld bekommt, ist sie ja nicht mehr unterhaltsberechtigt, mir kann keiner erzählen, das mit 1600 € im Monat jemand noch unterhaltsberechtigt ist… VG D
Succero
@desireek die Frage ist doch beantwortet. Kindesunterhalt geht vor. Somit rutscht er eben nicht noch eine Stufe runter damit die Ehefrau auch unterhalten werden kann. Sie bekommt das, was noch über ist. Und wenn da nix ist oder zu wenig, dann darf sie arbeiten gehen.
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