Frage: Kindesunterhalt

Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhaltspflichtig sei. Ist das richtig so? Oder gibt es da auch eine Grenze ab wann man als "unterhaltsberechtigt" gilt? Freundliche Grüße

von Mehlanie am 04.12.2023, 11:18



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, die KInder gehen der Frau vor. Wenn es einen gerichtlichen Titel gibt, muss er ihn ändern lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2023



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hast du einen Unterhaltstitel für eure drei Kinder? An den muss er sich halten, bis dieser geändert wird. Zur Änderung muss es eine Neuberechnung geben. Sich selber einfach so mal runterstufen geht nicht. Die Ehefrau muss sich überlegen, ob sie in Elternzeit gehen möchte. Der Kindesunterhalt ist ja vorrangig, sie hat nur dann einen Anspruch, wenn er so viel verdient, dass etwas übrig ist nachdem er Kindesunterhalt bezahlt hat. Und das auch nur, wenn die beiden getrennt leben.

von Pamo am 05.12.2023, 08:34



Antwort auf: Kindesunterhalt

Wir haben keinen Titel für die drei Kinder. Da sein Gehalt aufgrund der Sonderzahlung und Zulagen monatlich schwankt, berechnen wir jedes Jahr neu. Er meint er wäre seiner Frau 3 Jahre unterhaltspflichtig und kann daher noch eine Stufe runter, genauso wie für das Baby.

von Mehlanie am 05.12.2023, 10:28



Antwort auf: Kindesunterhalt

Die Die beiden sind verheiratet, wohnen zusammen zur Miete in einem Haus und seine Frau wird in Elternzeit gehen. Wie lange sie geht und wie lange sie Elterngeld bezieht weiß ich nicht. Verdienen tut er ausreichend. Nach Abzug des Unterhalts bleiben ca. 2000€ netto übrig.

von Mehlanie am 05.12.2023, 10:31



Antwort auf: Kindesunterhalt

Schade dass du keinen Titel hast. Dann hol das jetzt nach. Lass den Unterhalt berechnen und titulieren (Rechtsanwalt oder Jugendamt - was immer schneller geht.) Die Zeit ist jetzt dein Feind. Wenn die beiden Tatsachen.schaffen und sie in EZ geht, dann kann man nichts mehr dagegen tun. Außerdem: Fordere ihn schriftlich zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle auf, sonst beruft er sich auf eine mündliche Absprache.

von Pamo am 05.12.2023, 10:36



Antwort auf: Kindesunterhalt

Aber können die das dann nicht einfach neu berechnen lassen?

von Mehlanie am 05.12.2023, 10:38



Antwort auf: Kindesunterhalt

Klar können die das berechnen lassen - auf eigene Kosten. Aber würdest du dieser Berechnung vertrauen, die womöglich solche idiotischen Faktoren wie Unterhalt für eine nicht getrennt lebende Ehefrau beinhaltet? Ich nicht. Sei klüger und schneller.

von Pamo am 05.12.2023, 10:41



Antwort auf: Kindesunterhalt

Du musst es halt titulieren lassen. Das können die nicht tun. ;)

von Pamo am 05.12.2023, 10:43



Antwort auf: Kindesunterhalt

Aber grundsätzlich funktioniert es ja mit der Unterhaltszahlung gut so. Er berechnet es jedes Jahr nach seiner Sonderzahlung neu, weil die immer unterschiedlich ausfällt. Das Netto wird auch nicht bereinigt, was mir wahrscheinlich auch zugute kommt und das Geld kommt pünktlich. Ich will ja einfach nur wissen, ob er jetzt nach Stufe 4 zahlen kann statt Stufe 6. Diese Frage kann mir irgendwie keiner so richtig beantworten und jeder sagt was anderes. Falls ich es jetzt titulieren würde, wird er noch aufgebrachter und will es nach der Geburt sicherlich neu berechnen lassen... Ich weiß nicht, ob das sein muss.

von Mehlanie am 05.12.2023, 12:18



Antwort auf: Kindesunterhalt

Die Frage ist eindeutig beantwortet worden und da gibt es auch kein "Jeder sagt was anderes". Frau Bader hat es erklärt: Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor. Es gilt das Rangstufenprinzip, und da stehen die Kinder vor der Ehepartnerin. Erst wenn der Unterhalt für ALLE Kinder abgedeckt ist, kann die Ehefrau einen Anspruch haben, sofern dann noch was übrig ist. ALLE Kinder sind gleichgestellt. Kinder aus erster Ehe zählen also nicht weniger als Kinder aus aktueller Ehe. Und die aktuelle Ehefrau zählt NICHT mehr als die Kinder aus früherer Beziehung. Weitere Kinder muss man sich eben leisten können. Dein Ex kann nicht einfach eine neue Familie gründen und dann bei seinen älteren Kindern kürzen, weil seine Frau gerne drei Jahre zuhause bleiben und versorgt werden möchte. Das hätte sie sich überlegen müssen, bevor sie sich einen Mann mit Altlasten gesucht hat. Das neue Geschwisterchen hat also einen Anspruch. Wenn dein EX so wenig verdient, dass es nicht gleichbleibend für alle Kinder reicht, kann er kürzen. Er kann aber nicht kürzen, um seine Frau zu unterhalten. Kinder sind die wirtschaftlich schwächsten Personen in der Konstellation. Die können nicht einfach arbeiten gehen und für sich selbst sorgen. Die Ehepartnerin könnte es hingegen schon. Das alles ist festgelegt und nachzulesen in § 1609 BGB.

von Terkey235 am 05.12.2023, 12:37



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo zusammen, es geht hier ja nicht darum, ob er den vollen Unterhalt zahlen kann, sondern wie viel der Unterhalt genau ist: Durch das dritte Kind (ein neuer Unterhaltsberechtigter) rutscht er eine Stufe nach unten, und jetzt stellt sich eben die Frage, ob auch die Ehegattin als unterhaltsberechtigt eingestuft werden soll, damit er noch eine weitere Stufe nach unten rutscht. Es gibt dazu sehr wenig im Netz, denn es ist ja nur eine fiktionale Berechnung. was ich allerdings gefunden hab, lässt durchaus den Schluss zu, dass er die Ehefrau anrechnen kann, wobei es meiner Meinung nach durchaus darauf ankommt, wie viel Elterngeld sie bekommt. Denn wenn sie ein relativ hohes Elterngeld bekommt, ist sie ja nicht mehr unterhaltsberechtigt, mir kann keiner erzählen, das mit 1600 € im Monat jemand noch unterhaltsberechtigt ist… VG D

von desireekk am 05.12.2023, 13:45



Antwort auf: Kindesunterhalt

@desireek die Frage ist doch beantwortet. Kindesunterhalt geht vor. Somit rutscht er eben nicht noch eine Stufe runter damit die Ehefrau auch unterhalten werden kann. Sie bekommt das, was noch über ist. Und wenn da nix ist oder zu wenig, dann darf sie arbeiten gehen.

von Succero am 05.12.2023, 16:14



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindesunterhalt - selbstbehalt des Vaters.

Hallo, habe zu Zeit etwas sorgen denn der KV meint er müsse unserem Sohn weniger Unterhalt zahlen, damit er auch mal sparen kann, in den Urlaub fliegen kann etc. (seine Worte) Unser Sohn lebt bei mir. Ich bin noch in der elternzeit im 3. Jahr. Grundsätzlich sollte ich ab 1.2.22 arbeiten allerdings ist es betriebsbedingt nicht möglich. Die Option...


Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, folgende Situation: Ich lebe mit zwei Kindern von zwei Vätern in einer Wohnung. Elterngeld reicht bei meinem vorher verdientem geringen Einkommen nicht aus und ich bekomme Unterstützung von Jobcenter. Der Unterhalt für mein 3-Monate altes Baby und auch für mich (obwohl wir nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben) wird j...


Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragen...


Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim ...


Wer bekommt Kindesunterhalt

Hallo, mein ExPartner zahlt seit letztem Jahr nun Unterhalt für unseren knapp 17 jährigen Sohn. Dieser bekommt Taschengeld i. H. v. 70,00€ von seinen Großeltern + Zuwendungen von ca. 50-100€(mir, Oma, Vater..) monatlich. Nun sagt er, dass er es fair fände, wenn er was vom Unterhalt bekommt. Ist der Kindesunterhalt für ihn oder für mich, um ihn...


Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole


Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein ...


Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die ...


Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Guten Tag Frau Bader,    Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt.  Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine...


Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...