Frage: Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim Amt gestellt, dieser wurde auch gezahlt, bis Januar 2022. Mein Mann und ich haben im Januar geheiratet, danach wurden die Zahlungen eingestellt. Wieso wird im Normalfall weiter Kindesunterhalt gezahlt vom Kindsvater, aber im Fall von Unterhaltsvorschuss nicht mehr ab Heirat ? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine Liebe Grüße Snezhok

von snezhok am 19.04.2022, 20:31



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Hallo, das ist eine gute Frage. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass eine Mutter/ Vater, die/der neu verheiratet ist, keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat. Damit heißt es ja indirekt, dass der neue Partner oder die neue Partnerin in den Unterhalt übernehmen soll. Was ja eigentlich nicht deren Aufgabe ist. Außerdem könnte man es als Widerspruch gegen Art 6 GG ansehen, der die Familie schützt. Vielleicht kann man es einfach unter die Kategorie " Nische, um kein Unterhaltsvorschuss mehr zahlen zu müssen" packen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2022



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Der Unterhaltsvorschuß steht nur Alleinerziehenden zu. Unabhängig davon steht dir natürlich Kindesunterhalt vom Kindsvater zu; diesen kannst du notfalls einklagen.

von Andrea6 am 19.04.2022, 23:30



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Nur weil du nicht mehr vom Staat unterstützt wirst, heißt es ja nicht, dass der KV jetzt nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ihr müsst euch halt nur selbst darum kümmern (also zur Zahlung auffordern bzw. notfalls verklagen).

von KielSprotte am 20.04.2022, 00:36



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt steht Ihnen weiterhin zu. Bitte wenden sie sich an das Jugendamt und bitten um Hilfe. Wenn es keinen. Kindesunterhaltsvorschuss mehr gibt wegen der Heirat, dann klagen sie es ein. Kennen Sie die Gründe weswegen Sie einen Vorschuss bekommen und nicht der KV selber zahlt? Unternehmen Sie zeitnah etwas für ihr Kind. So haben sie die Möglichkeit es ggf. noch rückwirkend ab Januar zu bekommen. Es steht ihnen für ihr Kind zu.

von Ani123 am 20.04.2022, 00:38



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Weil du nicht mehr als alleinerziehend giltst, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Fordere vom Kindsvater das ein, was er schuldet, nämlich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

von Pamo am 20.04.2022, 05:49



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Vielen Dank für die Aufklärungen! Naja der Kindsvater hat nie Unterhalt gezahlt, auch nicht nach Aufforderung, da er nicht gearbeitet hat, da sein unmöglicher Lebensstil wichtiger war (am Smartphone zocken und Drogenkonsum) Auch als ich mich gewillt war eine Familie mit diesem Menschen aufrecht zu erhalten hatte er mich nie unterstützt, weder in der Betreuung noch finanziell, mit der Begründung, ich bekäme doch Unterstützung vom Amt, das sollte mir doch auch ausreichen. Das es aber auch sein Kind war/ist und er genau wie ich verantwortlich war, dass hatte diese Person nie interessiert. Ich habe auch sieht über zwei Jahren absolut keinen Kontakt zu ihm. Ich weiß weder wo er lebt noch was er tut. Und nachdem die Polizei vor einem Monat vor unserer Haustür stand und nach dem Mann gesucht haben (es war wohl die letzte Meldeadresse die bekannt war) will ich auch absolut keinen Kontakt zu ihm. Ich danke euch allen herzlich für die Aufklärungen! LG Snezhok

von snezhok am 20.04.2022, 07:26



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

Du kannst von der Einwohnermeldebehörde seine Meldeadresse erhalten, da du ein berechtigtes Interesse hast. Fordere ihn schriftlich per Einwurf Einschreiben zur Zahlung von Kindesunterhalt ab sofort gemäß Düsseldorfer Tabelle auf. Ob er will oder nicht und ob er denkt, du sollst lieber Staatsknete abgreifen, spielt gar keine Rolle. Das sind nur Worte, die sind nicht rechtsverbindlich.

von Pamo am 20.04.2022, 09:39



Antwort auf: Heirat und Kindesunterhalt

tatsächlich ist diese regelung umstritten und es gibt immer wieder bestrebungen sie abzuschaffen bzw. zu ändern. aber sie gilt derzeit und wir müssen damit leben. solange man nicht verheiratet ist springt der staat für den unterhaltsschuldner ein und holt sich das geld ggfls bei diesem zurück. sobald man heiratet gibt der staat diese aufgabe an den betreuenden elternteil zurück und der elternteil muss selber zusehen wie er ohne den unterhalt klarkommt. diese regelung stammt noch aus einer zeit als es in den meisten fällen einen zahlenden vater und eine betreuende mutter gab. der staat ersetzte den entgegen der gesellschaftlich üblichen regel nicht zahlenden vater bis sich ein ersatzvater fand. ich persönlich finde die dahinter stehende denke ganz unsäglich und im grunde frauenfeindlich. aber gelten tut das gesetz trotzdem. ich habe schon mal an meine steuerberaterin verwiesen damit ein paar ausrechnen konnte ob die splittingersparnis den uhv-wegfall ausgleicht oder nicht. eine berechnung die ich jedem heiratswilligen paar mit uhv-bezug raten würde.

von WonderWoman am 20.04.2022, 16:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindesunterhalt bei Heirat?

Hallo! Mein Lebensgefährte und ich haben seit sechs Monaten eine kleine Tochter zusammen. Mit seiner früheren Exfrau hat er bereits zwei Jungs (acht und zehn). Von seinem bereinigten Nettogehalt werden von vornherein Schulden aus der Ehezeit getilgt (480,-Euro noch für sechs Jahre). Von dem verbleibenden Geld wird sein Selbstbehalt abgezogen un...


Kindesunterhalt bei neuer Heirat.

Da ich mittlerweile schon etwa eine ganze Stunde herumgesucht habe, aber keiner der beschriebenen Fälle auf mich passt, hier mein Fall: Soweit es meinen Sohn betrifft, 13, der nicht bei mir lebt, gibt es natürlich kein Frage, ich zahle meinen Unterhalt, bzw werde ihn zahlen. Aber ich mache mir einige Gedanken bezüglich meiner Existenz. Zum ...


Heirat möglich? Kindesunterhalt für Kind aus vorangegangene Beziehung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte um eine Einschätzung der folgenden Situation. Mein Lebenspartner hat aus einer vorangegangenen Beziehung (nicht verheiratet) ein Kind. Dieses ist 10 Jahre alt. Er bezahlt 200 € Unterhalt. Wir leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind (5). Er verdient circa 1100 €. Mein Gehalt liegt nach Steuern bei 1...


Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein ...


Unterhalt und unterhaltsvorschuss trotz neuer heirat?

Guten Tag Frau Bader, mein Mann hat mit seiner Exfreundin ein Kind und zahlt Unterhalt und Unterhaltsvorschuss weil er früher den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt hat. Sie hat vor demnächst zu heiraten und meine Frage ist nun, ob mein Mann weiterhin Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zahlen muss. Vielen Dank vorab für eine Antwort.


Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die ...


Kindesunterhalt

Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhal...


Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Guten Tag Frau Bader,    Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt.  Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine...


Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...