Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Lebensgefährte und ich haben seit sechs Monaten eine kleine Tochter zusammen. Mit seiner früheren Exfrau hat er bereits zwei Jungs (acht und zehn). Von seinem bereinigten Nettogehalt werden von vornherein Schulden aus der Ehezeit getilgt (480,-Euro noch für sechs Jahre). Von dem verbleibenden Geld wird sein Selbstbehalt abgezogen und vom Rest wird eine Mangelfallberechnung für die drei Kinder erstellt, d.h. er zahlt an mich ebenfalls Kindesunterhalt. Meine Frage wäre nun, ob er weiterhin für unsere Tochter Unterhalt zahlen müsste, wenn wir jetzt heiraten würden. Wir sind nämlich sehr auf dieses Geld (ca 100,- Euro) angewiesen, da wir beide schon Vollzeit arbeiten müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Hätten wir ggf. andere finanzielle Vorteile (Ehegattenspllitting) oder wird dann sogar mein Gehalt mit in neue Unterhaltsberechnungen für seine Ex-Frau und die Schulden einbezogen? Sorry, wenn's etwas länger geworden ist, aber die Situation ist schon kompliziert... Lieben Gruß M mit Mariele
Hallo, da Sie durch die Ehe nicht schlechter gestellt sein dürfen, ändert sich nichts! Er kann sogar evtl. noch Unterhalt für Sie ansetzen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ob verheiratet oder nicht, auch deinem Kind steht weiterhin der Unterhalt zu, da wird sich nix ändern. Dein Einkommen bleibt bei der Unterhaltsberechnung auch weiterhin unangetastet. LG
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