Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt bei neuer Heirat.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt bei neuer Heirat.

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Da ich mittlerweile schon etwa eine ganze Stunde herumgesucht habe, aber keiner der beschriebenen Fälle auf mich passt, hier mein Fall: Soweit es meinen Sohn betrifft, 13, der nicht bei mir lebt, gibt es natürlich kein Frage, ich zahle meinen Unterhalt, bzw werde ihn zahlen. Aber ich mache mir einige Gedanken bezüglich meiner Existenz. Zum besseren Verständnis: Ich bekomme seit 2010 ALG II, es hat eine Weile gedauert bis man Berufsunfähigkeit festgestellt hat, derzeit bin ich im letzten Abschnitt einer neuen Berufsausbildung und kann hoffentlich ab Februar 2017 endlich wieder arbeiten. Nun habe ich 2015 neu geheiratet und meine Frau ist etwas jünger als ich und, wie sich herausgestellt hat, erkrankt, was bisher eine Erstausbildung verhindert hat. Anders ausgedrückt, meine Frau hat kein Einkommen. geplant ist eine schulische Ausbildung nach dem Gesetzt zur Teilhabe. Wenn ich nun also ab Februar wieder arbeite bin ich auch wieder Unterhaltspflichtig (bzw kann dieser Pflicht wieder nachkommen). Für meinen Sohn macht das ca. 350 Euro. Wenn ich die aber bezahle muss ich schon mindestens 1650 Euro Netto verdienen damit ich dann über ALGII bleibe (bitte keine Witze, es hört sich nach mehr an als es ist, 2 Personen, Versicherungen, Kleidung, Essen ÖPNV, Wohnen, Nebenkosten, Kommuniation ... es haut ganz knapp hin) Und genau das ist nun der Punkt. Mit ALGII haut es derzeit ganz knapp hin. Und Umgang mit meinem Sohn kann ich auch nur deswegen haben, weil das Jobcenter dafür bezahlt (im Schnitt 150 Euro im Monat für Essen und Fahrtkosten) Wenn ich aber weniger als 1650 Netto dann haben wir zu zweit weniger als ALGII. Im schlimmsten Fall würde nun alles auf meinen Selbstbehalt runterrutschen, uns würden rund 200 Euro fehlen, und Umgang könnte ich auch nicht mehr wahrnehmen, weil ich dafür das Geld nicht aufbringen könnte. Die Frage ist also, ob sich dadurch, dass meine Frau aus gesundheitlichen Gründen nichts verdient, der Selbstbehalt nicht angehoben wird. Ich bekomme derzeit ca. 130 euro mehr ALGII als Behindertenzuschlag zur Maßnahme, schon mit diesen 130 Euro weniger wäre es schwierig, aber nochmal ca. 100 Euro weniger würde einfach nicht gehen. Ergänzendes ALGII würden wir auch nicht bekommen da ich ja vom reinen Nettobetrag her genug verdiene. Und wenn ich dann noch Umgang mit meinem Sohn möchte, hätten wir rund 300 Euro weniger als ALGII. Nach 7 Jahren ALGII hab ich nur einen einzigen Gedanken, "ENDLICH WIEDER ARBEITEN" denn es ist echt verdammt hart. Aber wenn ich mit Arbeiten 300 Euro weniger habe als ALGII frage ich mich, ob ich mit ALGII nicht besser dran bin. Ich habe schließlich schon mit ALGII Existenzängste, wie würde das erst mit ALGII-300... Noch eine ergänzende Frage, mein Sohn hat Unterhaltsvorschuss bekommen, in welcher Höhe muss ich das zurückzahlen, und, muss ich dann damit rechnen dass wir, sagen wir mal mit nochmal 200 Euro weniger zurechkommen müssen? also ALGII-500 ... 2 Personen? Gibt es da Selbsbehaltsgrenzen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, aber vllt. Wohngeld etc. Ist mit dem Amt zu klären u gehört auch nicht wirklich zu RUB Liebe Grüße NB


Julisa

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Wenn du dann wirklich so viel verdienst dass du aus dem ALGII raus fällst kannst du trotzdem versuchen Wohngeld zu beantragen. Ob deine neue Frau da jetzt irgendwie berücksichtigt wird, weiß ich nicht. Normal geht Kindsunterhalt immer vor.


Mitglied inaktiv

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Wenn es keine sozialen Sicherungssysteme gäbe, würdest du arbeiten um nicht verhungern zu müssen. Nun gibt es die Systeme (noch), man hungert nicht. Trotzdem sollte man dann nicht aufs Geld allein schauen. Man arbeitet ja nicht alleine wegen des Geldes, sondern auch weil man durch eigene Arbeit seinen eigenen Lebensunterhalt verdient, seinen Selbstwert stärkt, dem Tagesablauf Struktur gibt, etwas für die Karriere tut, und weil es Sinn macht. Sei doch einfach froh um jede Unterstützung die du nicht in Anspruch nehmen musst. Und schau mal wo die Ausgaben überdacht werden müssen: Haushaltsbuch führen, Bilanzen machen. Anders einkaufen und kochen. Das ist jetzt keine juristische Antwort, sondern mehr eine Lebensberatung.


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