Liebe Frau Bader, folgende Situation: Ich lebe mit zwei Kindern von zwei Vätern in einer Wohnung. Elterngeld reicht bei meinem vorher verdientem geringen Einkommen nicht aus und ich bekomme Unterstützung von Jobcenter. Der Unterhalt für mein 3-Monate altes Baby und auch für mich (obwohl wir nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben) wird jetzt von seitens des Jobcenters geprüft. Bislang zahlte er monatlich 174€. Meine Fragen: 1. Darf das Jobcenter auch an sein Vermögen oder betrifft das nur sein monatliches Einkommen. 2. Falls ja, kennen Sie den Selbstbehalt zu beidigem? Und 3. Er hat noch ein Kind aus einer ehemaligen Partnerschaft. Das Jobcenter möchte auch von ihm wissen ob und wieviel Unterhalt er für dieses Kind bezahlt. Darf sich das Jobcenter an die Kindesmutter bezüglich der Informationen wenden? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ganz liebe Grüße, Melinda-Leonie
von Melinda-Leonie am 20.02.2022, 20:18