Frage: kindesunterhalt

Guten Tag Frau Bader! Ich hab eine Frage an Sie bzgl Kindesunterhalt. Mein Lebensgefährte hat eine Tochter (6) für die er ja auch Unterhalt zahlen muss. Bisher bekam die Ex-Frau diesen von der Unterhaltsvorschusskasse, da er nicht in der Lage war, diesen aufzubringen. Nun haben wir vom Gericht die neue Festsetzung erhalten, sollen da ein Formular ausfüllen, ob und wie der Kindesunterhalt gezahlt werden soll. Mein Partner bezieht Arbeitslosenhilfe(ca500Euro), ich zur Zeit leider auch Arbeitslosengeld. Wird das gemeinsam veranschlagt? Gibt es öffentliche Stellen, wo man sich Hilfe beim ausfüllen dieser Formulare geben lassen kann oder muss er deshalb zum Anwalt gehen, was ja auch wieder Geld kosten würde? Wir machen echt alles für die Kleine, egal wann die KM ankommt und Geld braucht, sie kriegt es.. und Unterhalt wollen wir bzw er ja auch zahlen, egal ob für uns dann noch was über bleibt. Leider hat er aufgrund geschäftlicher Probleme SChulden,welche ja auch beglichen werden müssen. Ich komm mir im mom so hilflos vor, denn nach Abzug unsrer Verpflichtungen haben wir jetzt noch 200Euro zum Leben und für die Finanzierung eines Autos, welches wir wohl auch aufgeben müssen. Ich seh zur Zeit kaum nen Ausweg, wenn wir keine Arbeit finden! Danke Ihnen im vorraus für ihre Antwort, auch wenn ich etwas weit ausgeholt habe. Sandra

Mitglied inaktiv - 02.05.2003, 19:06



Antwort auf: kindesunterhalt

Hallo, wenden Sie sich enweder an das Amtsgericht und beantragen Sie Prozeßkostenhilfe (dann zahlt der Staat die Anwaltskosten) oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des zuständigen Familiengerichtes. ´Man hilft Ihnen da beim ausfüllen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2003



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