Hallo Frau Bader, ich habe mich nun von meinem Partner getrennt. Wir erwarten im August unser 2tes gemeinsames Kind. Die Kinder und ich sind Belgier und leben auch dort, der Kindsvater ist Deutscher und lebt in Deutschland. Er ist bis ende April noch in Haft, danach wird er wahrscheinlich Hartz 4 beziehen. Nun meine Frage: Für den Unterhalt meiner Kinder wird er ja dann nicht selbst aufkommen können, aber es gibt ja Unterhaltsvorschüße. Wohin muss ich mich dann wenden. An das belgische oder an das deutsche Jugendamt, denn die berechnen ja nach meinen Wissen den Unterhaltsvorschuss. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht für unsere Tochter, sie trägt auch seinen Namen, und ich denke er wird auch die Vaterschaft des 2ten Kindes anerkennen. Vielen Danke Dopie
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 14:42