Hallo
habe mal eine Frage
warum wird beim Kindesunterhalt ein Teil des staatlichen Kindesgeldes abgerechnet?
Was ist wenn der Vater sich null % um seine Kinder kümmert warum sollte ihm dann ein Teil des Kindergeldes angerechnet?
Vielen Dank
Nicole
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 23:42
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
das hängt davon ab, wieviel Unterhalt gezahlt wird.
Mit dem Umgangsrecht hat das nichts ztu tun.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2007
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Erst ab 135% des Regelunterhalts als Barunterhalt wird das Kindergeld hälftig angerechnet.
Die Unterhaltszahlung hat NICHTS mit dem Ungang zu tun.
Wenn ein Elternteil seiner Versorgungspflicht (in diesem Fall: Barunterhalt) voll umfänglich (hier: mind. 135% des Regelunterhalts) nachkommt, dann steht ihm auch das hälftige Kindergeld zu.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.03.2007, 08:28