Hallo, meine Frage beläuft sich darauf das ich eine dreieinhabjährige Tochter habe und deren Vater seit ihrer Geburt ALG II bzw jetzt Hartz IV Empfänger ist, als meine Tochter 1 jahr alt war trennten wir uns, und da der Vater aufrund ALG II/Hartz IV bis heute keinen Unterhalt zahlen kann, bekam ich Unterhaltsvorschuß vom Amt für ein Halbes Jahr da ich seit dort einen neuen Partner habe, meine Frage ist also ist es rechtens das mein neuer Partner mit für das Kind mit aufkommen muß weil der Vater keinen Unterhalt zahlen kann und ebenfalls durch die neue Eheähliche Gemeinschaft der Unterhaltsvorschuß gestrichen wurde. MFG und Danke Nicole
Mitglied inaktiv - 26.08.2005, 20:03