Frage: Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, für mich steht leider fest, dass mein Kind ohne seinen leiblichen Vater aufwachsen wird, er möchte auch keinen Kontakt. Schon seit Beginn der Schwangerschaft lebe ich nun wieder mit meinem vorherigen Partner zusammen. Wissen Sie, ob ich einen Anspruch auf Kindesunterhalt bzw. auch Erziehungsgeld habe, wenn ich mit meinem jetzigen Partner zusammenlebe? Als Kindsvater gebe ich bei der Geburt natürlich den richtigen Vater an, doch muß ich evtl. mit Einbußen rechnen, da ich ja nicht zu 100% alleinerziehend bin, weil ich mit meinem jetzigen Freund zusammenlebe? Ich würde mich sehr über eine baldige Nachricht freuen. Liebe Grüße Sonja (Oktober-Mami)

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:18



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, das Kind hat enen ganz normalen ANspruch. Bei Ihnen sieht es schlechter aus. Wenn Sie schon vorher mit dem Mann zusammen waren werden Sie keinen ANspruch haben. Evtl. am Anfang, dass kann ich auf die Ferne so nicht sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2005



Antwort auf: Kindesunterhalt

Ich habe noch etwas wichtiges vergessen: Sollte es zu einem Streit vor Gericht wg. dem Kindesunterhalt kommen, weil z.B. der Vater nun doch meint es wäre nicht sein Kind, oder nicht zahlen will bzw. auch nicht kann, wer übernimmt meine Gerichtskosten? Mit dem bißchen Geld, das ich in der ersten Zeit bekomme, ist wohl kaum so viel zu bezahlen....

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:21



Antwort auf: Kindesunterhalt

Dein Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt von seinem leiblichen Vater, denn dies hängt von DESSEN Einkommen ab! (Im Extremfall darf er Unterhalt zahlen, bis Euer Kind sein Studium absolviert hat;-) Der Erziehungsgeldanspruch richtet sich nach Eurem jetzigen Einkommen - wenn Dein neuer Partner zuviel verdient, wird es gekürzt oder abgelehnt. Ihr geltet diesbezüglich als eheähnliche Gemeinschaft. DAs hat aber mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun! Trotzdem kann es aber sein, dass, obwohl Du neu "liiert" bist, Dein Ex und Kindesvater auch Dir (!) bis zum 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes zum Unterhalt verpflichtet ist, denn es ist ja sein Kind, weswegen Du nicht arbeiten kannst!

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:45



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo Murmeline, das ist ja interessant! Ich denke, ich werde doch einmal einen Termin vor der Geburt beim Jugendamt machen müssen um alles genau zu erfahren, obwohl mir der Gang nicht leicht fällt. LG Oktober-Mami

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:49



Antwort auf: Kindesunterhalt

Tu das auf jeden Fall! Zum 3-jährigen Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter TROTZ neuer Lebenspartnerschaft gibt es ein recht neues Urteil des OLG Koblenz, stand zuletzt in unserer Fernsehzeitschrift!

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:52



Antwort auf: Kindesunterhalt

Wenn Du mit jemandem zusammenlebst, bist Du - rechtlich bzw. in Bezug auf Unterstützungsleistungen gesehen - ÜBERHAUPT NICHT alleinerziehend *sorry*

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 13:11



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