Sehr geehrte Frau Bader,
im Mai/Juni habe ich dem Erzeuger meines Sohnes schriftlich mit geteilt, dass sich zum 01.07. des Jahres der Kinderunterhalt ändern wird.
(Wortlaut in dem Schreiben:
Der Regelbetrag(!) für Kinder bis zu 5 Jahren erhöht sich auf 204,- Euro. Die weiteren Punkte kannst Du dem angefügten Schreiben entnehmen. Den zu zahlenden Betrag kannst Du Dir hiermit selbst errechnen oder es von Deinem Anwalt prüfen lassen. Tabelle (inkl. Quelle)habe ich beigefügt)
Nun hat er mir im Juli 204 Euro überwiesen, also 5 Euro mehr, als er müsste.
Bin ich verpflichtet ihn darauf aufmerksam zu machen?
Oder kann er bei Feststellung seines Fehlers dem Betrag zurückfordern oder beim nächsten Mal abziehen?
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 13:23
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Kindesunterhalt
Hallo,
ich würde es ganz frech erst einmal behalten. Aber er kann es zurückfordern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2005
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Kindesunterhalt
Ich würde es Ihm mitteilen um späteren ärger aus dem Weg zu gehen oder es ist vielleicht auch richtig das er dir mehr bezahlt.
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 14:30
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Kindesunterhalt
Es gibt ausser die monatlichen Zahlungen keinen Kontakt zum Erzeuger.
Ich habe zwar Telefonnummer und Adresse, aber Briefe kommen ungeöffnet zurück und das Telefon würde er bei Nummernanzeige wohl auch nicht abnehmen.
Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 23:49
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Kindesunterhalt
man kann die Nummernanzeige beim Telefon ausschalten (jeweils für einen Anruf):
Um mit der Tastenkombination
die Rufnummernübermittlung vom Festnetz abzuschalten, wählen Sie vor der Rufnummer * 3 1 #.
Um die Rufnummernübermittlung vom Handy aus abzuschalten, stellen Sie der Rufnummer die Tastenkombination # 3 1 # voran.
Beide Einstellungen sind nur für einen Anruf gültig, ab dem nächsten Telefonat werden die Nummern wieder wie gewohnt auf dem Display des Adressaten erscheinen.
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 09:13
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Kindesunterhalt
.."ganz frech behalten..." ???
Aber HALLO! Das sind ja Ratschläge!
Ich bin selbst Mutter, kann jedoch nicht nachvollziehen, was es doch für ausgekochte Weiber gibt!
Moralisch sollten einige da Bedenken haben!
Als Mutter hat man doch nun schon gegenüber dem Vater etliche Trümpfe in der Hand (Sorgerecht z.B., da hat der Vater nichts zu melden, wenns die Mutter nicht will!) Wie viele das auskosten ... widerlich!
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 14:47
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Kindesunterhalt
Hallo? Komm mal runter, es geht bisher um 5 Euro (204 statt 199 Euro)......unheimlich ausgekocht....*lach*.....die 5 Euro könnte ich meinem Sohn in die Spardose stecken, da er ja sonst nichts von seinem "Erzeuger" hat
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 16:16
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Kindesunterhalt
5 Euro hin oder her!
Du gehst doch auch nicht in ein Geschäft und läßt Dich um 5 Euro prellen!
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 20:16
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Kindesunterhalt
Es geht hier wohl weniger ums prellen, ich habe ihn ja nicht gezwungen mehr als er muss zu zahlen, ich habe ihm richtige Fakten gegeben und er hat sich einfach nicht weiter drum gekümmert um den genauen Betrag zu errechnen.
Wenn ich sogar hinter dem Wort Regelbetrag ein dickes ! setze, dann kann ich ihm auch nicht weiterhelfen, denn er weiss, wie der Betrag errechnet wird und das er nur 121% bezahlt.
Mitglied inaktiv - 12.07.2005, 09:30